Juni 2021
Interne Campingregeln
KAPITEL 1.- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Erstens. – Art und Zweck der internen Vorschriften.
Dieses Dokument enthält die Regeln der internen Regelung des Campingplatzes Benisol in Benidorm (im Folgenden Campingplatz) mit dem Ziel, die Regelung für die Nutzung von Dienstleistungen und Einrichtungen gemäß den Bestimmungen der Artikel 5.2 .b) und 37.1 des Dekrets 10/2021 vom 22. Januar des Consell über die Genehmigung der Verordnung über die Beherbergung von Touristen in der Valencianischen Gemeinschaft festzulegen. Wie in den oben genannten Artikeln festgelegt, sind diese Regeln für alle Kunden und / oder Benutzer während ihres Aufenthalts im Campingkomplex und / oder wenn sie eine Dienstleistung mit dem Campingplatz vereinbart haben, obligatorisch. Ebenso heißt es in Artikel 37.1 des Dekrets 10/2021: „Die Nichteinhaltung dieser Regeln, die das normale Zusammenleben verändern oder die Sicherheit oder körperliche Unversehrtheit der übrigen Kunden oder des Personals der Einrichtung gefährden können, ist ein ausreichender Grund für die Auflösung des Beherbergungsvertrags und die Räumung der Einrichtung“.
Zweitens. – Einrichtungen und Dienstleistungen des Campingplatzes.
1.- Der Campingplatz ist mit den Einrichtungen und Dienstleistungen gemäß der Kategorie von 3 * ausgestattet, die im oben genannten Dekret 10/2021 vom 22. Januar des Consell festgelegt sind. Ebenso verfügt der Campingplatz über die Präventions-, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und -einrichtungen für Brand-, Hochwasser- oder andere Notfälle, die in den geltenden sektoralen Vorschriften vorgesehen sind. 2.- Am Haupteingang befindet sich ein Informationsschild, das die Art der Einrichtung und die Kategorie des Campingplatzes enthält, sowie eine allgemeine Karte der Situation der Notausgänge und Evakuierungswege zu sicheren Bereichen sowie die Signalisierung der Brandschutzsysteme, auf die in den Vorschriften für die Beherbergung von Touristen in der Valencianischen Gemeinschaft Bezug genommen wird. 3.- Jede Dienstleistung, die vom Campingplatz erbracht wird, ohne von den touristischen Bestimmungen der Valencianischen Gemeinschaft verlangt zu werden, ist freiwillig, so dass ihre Bereitstellung nach Ermessen der Verwaltung des Campingplatzes teilweise oder vollständig ausgesetzt werden kann.
Drittens. – Allgemeine Pflichten der Camper und spezifische Verbote.
1.- Folgende Pflichten sind die Nutzer/Kunden des Campingplatzes:
- Halten Sie sich an diese Regeln der internen Regelung und die Bestimmungen des Dekrets 10/2021 vom 22. Januar des Consell über die Genehmigung der Verordnung zur Regelung der Beherbergung von Touristen in der Valencianischen Gemeinschaft.
- Bezahlen Sie den vollen Betrag vor Ihrem Genuss des Aufenthalts, der zum Zeitpunkt des Check-ins an der Rezeption des Campingplatzes (oder zum Zeitpunkt der Buchung) vereinbart wurde, sowie alle Dienstleistungen, die in Anspruch genommen werden sollen, in Übereinstimmung mit den aktuellen Preisen und Bedingungen, die von der Leitung des Campingplatzes festgelegt wurden.
- Halten Sie sich an alle Regeln, Bestimmungen oder internen Richtlinien, die von der Leitung des Campingplatzes für den Rest und den Komfort der Camper und das ordnungsgemäße Funktionieren der Einrichtungen und aller Dienstleistungen festgelegt wurden, ohne Ausnahme.
- Melden Sie sich an Ihrem Eingang zum Campingplatz mit allen Ihren Daten an und liefern Sie die Unterlagen, die der Campingplatz zu diesem Zweck benötigt, wobei der Zugang zum Campingkomplex für Personen, die nicht registriert sind, verboten ist.
- Tragen Sie das Armband, das der Campingplatz zum Zeitpunkt des Check-ins liefert, jederzeit.
- Platzieren Sie die Karte, die den Campingplatz für das Fahrzeug liefert, in einem sichtbaren Bereich davon.
- Nutzen Sie die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit ihrer Natur und respektieren Sie die vorhandenen Einrichtungen und die Vegetation.
- Halten Sie sich jederzeit an die sozialen Normen der Höflichkeit und des guten Zusammenlebens.
- Informieren Sie die Leitung des Campingplatzes über die Fälle ansteckender Krankheiten sowie über Risiko- oder Notfallsituationen.
- Sammeln Sie den Abfall / Müll in geschlossenen Säcken und deponieren Sie ihn in den dafür vorgesehenen Behältern und zu den dafür festgelegten Zeiten.
- Der Zeitplan für die Ablagerung von Müll in den Containern ist von 12.00 bis 22.00 Uhr, wobei es verboten ist, Abfall / Müll zu deponieren , in jedem Fall von 22.00 bis 12.00 Uhr.
- Im Falle von Möbeln oder Einrichtungsgegenständen, wie Matratzen, Möbeln, Geräten, Fahrrädern, Motorrollern, Teilen jeglicher Art usw., unabhängig von ihrem Gewicht und / oder Volumen, ist es verboten, sie in den Behältern zu deponieren, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Abfall / Müll zu deponieren.
Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Punkte der Benutzer / Kunde, der einen Gegenstand (Möbel, Gerät, Matratze usw.) hinterlegt hat. In jedem Bereich des Campingplatzes müssen Sie dem Campingplatz den Rücktrittspreis gemäß der Preisliste in ANHANG I zahlen, da der Campingplatz über Videoüberwachungsgeräte verfügt, um die Identität des Täters zu erfahren. Die Nichtzahlung des Rücktrittspreises ist ein Grund für den Ausschluss vom Campingplatz auf Wunsch der Verwaltung desselben, ohne Rückerstattung der Preise oder Beträge, die der Benutzer bereits bezahlt hat, und unbeschadet der Forderung nach dem Preis für den Rücktritt des Objekts, dessen Schuldner der Benutzer weiterhin ist.
- Verlassen Sie den Campingplatz mit allen Habseligkeiten am Ende des vertraglich vereinbarten Aufenthalts und verlassen Sie das Grundstück in den gleichen Bedingungen wie zum Zeitpunkt seiner Besetzung.
- Wenn Sie Möbel oder Gegenstände wie Matratzen, Möbel, Geräte, Teile jeglicher Art, Fahrräder, Roller usw. loswerden möchten, muss der Benutzer des Campingplatzes diese Tatsache mitteilen und die Erlaubnis der Leitung des Campingplatzes einholen. Diese Gegenstände müssen von der Leitung des Campingplatzes oder der von ihr benannten Gesellschaft oder Person entfernt werden, für die der Nutzer den Betrag zahlen muss, der in der Preisliste für die Entfernung von Möbeln oder Sachen aufgeführt ist, die am Ende dieser internen Regeln als ANHANG I beigefügt ist. Der Betrag muss vom Benutzer vor der Entfernung des Objekts durch die Direktion des Campingplatzes bezahlt werden.
Für den Fall, dass der Benutzer diesen Betrag nicht zahlen möchte, muss er sich selbst an ein Unternehmen wenden, das diese Gegenstände entfernt, wobei er für die Kosten dieses Widerrufs verantwortlich ist.
- Treffen Sie jederzeit persönlich die notwendigen Vorkehrungen für die Sicherheit Ihrer Sachen, wobei Sie nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Diebstahl verantwortlich sind, die schließlich aus Gründen auftreten können, die außerhalb der Kontrolle der Einrichtungen oder Dienstleistungen des Campingplatzes liegen.
- Fordern Sie die Erlaubnis der Leitung des Campingplatzes an, um Arbeiten und / oder Reformen im Wohnwagen des Benutzers sowie auf dem Grundstück des Campingplatzes, auf dem er sich befindet, durchzuführen. Die Nichtbefolgung dieses Antrags auf Genehmigung oder die Durchführung dieser Arbeiten oder Reformen ohne zustimmung der Leitung des Campingplatzes bedeutet den Ausschluss des Benutzers von ihm, ohne Rückerstattung der Preise oder Beträge, die der Benutzer bereits bezahlt hat, und ohne das Recht auf Entschädigung.
- Respektieren Sie die festgelegten Ruhezeiten. Daher müssen 24 bis 7 Stunden völlig still gehalten werden, und der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubt. Das Haupttor bleibt während dieser Zeiten geschlossen. Es wird nur ausnahmsweise für Gesundheitsdienste geöffnet.
- – Es ist ausdrücklich VERBOTEN , die folgenden Verhaltensweisen auszuführen:
- Stören Sie den ganzen Tag über den Rest der Camper mit jedem Geräusch oder jeder Art von Material oder Klangaktivität, daher wird die Verwendung von Kopfhörern empfohlen.
Die Bestimmungen der Gemeindeverordnung zum Schutz vor Lärmbelästigung und Vibrationen des Stadtrats von Benidorm gelten von 7.00 .m bis 24.00 Uhr .m. So ist es verboten, Musikgeräte, Fernseher und jedes Tonmedium zu benutzen sowie zu schreien oder Gespräche zu führen, alles mit einer Lautstärke (von mehr als 35 Dezibel), die gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt. In jedem Fall herrscht im gesamten Campingkomplex von 24.00 bis 7.00 Uhr absolute Stille.
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- Die Ausübung von Spielen, Sportarten oder Aktivitäten im Allgemeinen außerhalb der zu diesem Zweck ermöglichten Bereiche und der dafür vorgesehenen Zeitpläne.
- Der Zeitplan für die Ausübung von Spielen, Sportarten oder Aktivitäten in den aktivierten Bereichen ist von 10.00 a.m. bis 9.00 p.m.
- Es ist ausdrücklich verboten, offenes Feuer auf dem Boden zu machen, obwohl die Verwendung von Butangasherden oder Grills mit Holzkohle auf einem Stativ ausschließlich erlaubt ist, für die der Benutzer immer die maximalen Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen muss, die für verursachte Schäden oder Schäden verantwortlich sind.
- Der Besitz oder Gebrauch jeder Art von Waffe.
- Abfälle (lose oder in Säcken jeglicher Art) außerhalb der für diesen Zweck vorgesehenen Behälter zurücklassen oder deponieren.
- Die Verletzung dieses Verbots bedeutet, dass die Kosten für die Entfernung dieser Säcke oder Abfälle auf den Kunden abgewälzt werden. SIEHE ANHANG III, in dem die Kosten für die Beseitigung von Abfällen oder Säcken festgelegt sind, die an Orten abgelagert werden, die nicht für diesen Zweck bestimmt sind, und / oder außerhalb der entsprechenden Behälter (Container), die an den Kunden weitergegeben werden.
- Im Falle der Weigerung des Kunden, diese Kosten zu bezahlen, kann der Campingplatz den Kunden vom Campingplatz verweisen, ohne das Recht auf Rückerstattung eines Betrags und ohne das Recht auf Entschädigung.
- Zugang zum Veranstaltungsort durch unbefugte oder nicht registrierte Personen. Im Falle eines Verstoßes wird der Aufenthalt als nicht registriert pro Person doppelt so berechnet wie der tägliche Aufenthalt ab Beginn des Aufenthalts auf dem registrierten Grundstück.
- Kleider an nicht autorisierten Orten aufhängen.
- Gemäß Artikel 37.3 des Dekrets 10/2021 ist die Installation von Elementen auf den Grundstücken durch die Kundschaft, die nicht denen der vorübergehenden, eigenen und gewohnheitsmäßigen Nutzung des Aufenthalts auf den Campingplätzen entsprechen, oder von Elementen, die das touristische Image der Einrichtung schädigen, ausdrücklich verboten. Insbesondere dürfen Böden, Zäune, Waschbecken, Geräte oder andere Elemente, die durch ihre Fixierung ein Bild der Dauerhaftigkeit in sich übertragen, nicht auf den Grundstücken installiert werden, was ihre Installation durch den Kunden oder den Kunden darstellt ausreichenden Grund für die Beendigung des Vertrags, unabhängig von seiner Modalität, ohne das Recht auf Entschädigung. Dieser Grund der Lösung kann ausgeübt werden, nachdem der Benutzer gewarnt und seine Weigerung, die installierte zu entfernen, ausgeübt wird.
- Missbrauch von sanitären Einrichtungen, Waschbecken und Waschküchen, d.h. solche in Innenräumen für den persönlichen Gebrauch und solche außerhalb zum Waschen von Kleidung und Geschirr.
- Verschwenden Sie die Ressource Wasser.
- Rauchen im gesamten Campingkomplex. Sie können nur in den dafür vorgesehenen Bereichen rauchen, bei denen es sich um Aschenbecher handelt. Für den Fall, dass der Benutzer in einem Bereich raucht, der für diesen Zweck nicht aktiviert ist, wie z. B. im Schwimmbad, wird der Benutzer einmal gewarnt, seinen Verstoß einzustellen, und im Falle der Nichteinstellung wird ihm der Zutritt zu diesem Bereich untersagt.
- Kippen Sie chemische Toilettenrückstände in nicht genehmigte Bereiche.
- Parken oder parken Sie Fahrzeuge auf anderen Grundstücken oder außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche. Es wird nicht möglich sein, Fahrzeuge auf anderen Grundstücken zu parken, auch wenn sie leer sind.
- Waschen Sie Fahrzeuge auf Straßen oder Grundstücken oder in nicht autorisierten Bereichen.
- Verkauf oder Durchführung jeglicher Art von Geschäft innerhalb des Campingkomplexes. Der Verkauf/Transfer/Untervermietung/Wechsel des Eigentümers oder Nutzers von Wohnwagen auf dem Campingplatz ist verboten.
- Jeder Verkauf / Transfer / Untervermietung / Wechsel des Eigentümers oder Benutzers von Wohnwagen, die sich innerhalb des Campingkomplexes befinden und / oder einen Aufenthalt darin vereinbart haben, erfordert die ausdrückliche Zustimmung der Campingplatzleitung, was einen neuen Check-in an der Rezeption des Campingplatzes mit den Daten des neuen Eigentümers bedeutet. die entsprechende Dauer und mit der Zahlung der aktuellen Tarife.
- Im Falle der Nichteinhaltung, wenn der Campingplatz beschließt, keinen neuen Eigentümer zu akzeptieren, bleibt der aktuelle Vertrag mit dem registrierten Eigentümer in Kraft und kümmert sich um alle anfallenden Kosten bis zur Lösung des Oben genannten oder des Ausschlusses vom Campingplatz.
- In keinem Fall kann der neue Eigentümer die Zahlung der vom Vorbesitzer in Anspruch genommenen Tarife verlangen, da die zum Zeitpunkt des Eintritts und der Registrierung an der Rezeption des Betriebs geltenden Tarife anzuwenden sind.
- Die Ausübung von Spielen, Sportarten oder Aktivitäten im Allgemeinen außerhalb der zu diesem Zweck ermöglichten Bereiche und der dafür vorgesehenen Zeitpläne.
SIEHE IM EINZELNEN ANHANG II für Fälle von Verkauf/Übertragung/Untervermietung/Wechsel des Eigentümers oder Nutzers des Wohnwagens. Ebenso sind die in Artikel 37.2 des Dekrets 10/2021 enthaltenen Handlungen verboten. 3.- Camper, die die oben genannten Verpflichtungen nicht einhalten oder die oben verbotenen Handlungen durchführen, können zunächst gewarnt werden, indem sie die entsprechenden Beträge / Ausgaben / Preise je nach verletzter Regel zahlen müssen, und wenn sie fortbestehen, werden sie von der Direktion aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen, ohne das Recht auf Rückerstattung der preise oder gezahlten Beträge. auch nicht das Recht auf Entschädigung und auch die Übernahme der Kosten, die den Campingplatz für die unerfüllte Regel verursacht haben. Darüber hinaus sind sie weiterhin Schuldner der entsprechenden Sätze für den in Anspruch genommenen und nicht bezahlten Aufenthalt und der von ihnen vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, so dass sie dem Campingplatz die ausstehenden Schulden in ihrer Gesamtheit bezahlen müssen. Es ist nicht die Pflicht des Campingplatzes, eine erste Warnung auszusprechen, den Vertrag kündigen zu können, falls der Kunde eine der in diesen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen oder Verbote nicht einhält, und den Camper aufzufordern, den Campingplatz zu verlassen. Für den Fall, dass der Kunde sich freiwillig weigert, den Campingplatz zu verlassen, wird er zuverlässig aufgefordert, den Komplex zu verlassen, und wenn er immer noch in seiner Klage beharrt, wird die entsprechende Beschwerde bei der zuständigen Behörde eingereicht. In keinem Fall bedeutet die Zahlung der vom Kunden gezahlten Ausgaben / Beträge / Preise im Falle der Nichteinhaltung einer Regel, dass seine Handlung validiert ist, so dass der Kunde jederzeit diese Regeln des internen Regimes einhalten, den entsprechenden Betrag im Falle der Nichteinhaltung zahlen und bei Verstoß gegen die Regel aufhören muss.
Viertens. – Einlass und Check-in an der Rezeption. Dauer des Aufenthalts.
1.- Um einen Aufenthalt mieten zu können, müssen sich die Nutzer an der Rezeption am Haupteingang registrieren, wo sie von qualifiziertem Personal betreut werden, das ihnen so viele Informationen wie nötig über die Dienstleistungen, Zeitpläne, Preise und andere interessante Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Campingplatzes zur Verfügung stellt. Alle Personen, die beabsichtigen, den Campingplatz zu nutzen, müssen identifiziert werden. 2.- Die Dauer des Aufenthalts auf dem Campingplatz darf in keinem Fall ein Jahr überschreiten, unabhängig von der vertraglich vereinbarten Modalität, wie in Artikel 50.10 des Dekrets 10/2021 festgelegt. Daher kann der Aufenthalt in keinem Fall über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, noch wird es eine automatische Verlängerung des Vertrags geben, so dass der Benutzer, sobald die vereinbarte Aufenthaltsdauer erfüllt ist und in jedem Fall die im Dekret festgelegte maximale Aufenthaltsdauer (nicht mehr als ein Jahr) erfüllt ist, den Campingplatz verlassen muss. 3.- Besucher müssen sich an der Rezeption des Campingplatzes anmelden und die entsprechende Gebühr entrichten. Ebenso sind sie verpflichtet, die in diesen internen Regelungsregeln enthaltenen Vorschriften einzuhalten. In gleicher Weise müssen die Besucher den Campingplatz vor ablauf der von der Adresse festgelegten Frist verlassen, dh die Abreise der Besucher darf 22,00 Stunden nicht überschreiten, da ihre Übernachtung nicht möglich ist, es sei denn, sie haben sich ausdrücklich angemeldet und den aktuellen Preis der Unterkunft an der Rezeption bezahlt. 4.- Der Kunde muss seine Identität mit den Unterlagen nachweisen, die nach Ermessen der Verwaltung des Campingplatzes ausreichen, und muss mit seiner Unterschrift die notwendigen Dokumente autorisieren, um die Registrierung des Aufenthalts zu berücksichtigen. 5.- Minderjährige, die nicht von Erwachsenen begleitet werden, die ausdrücklich für das Verhalten von Minderjährigen verantwortlich sind, werden nicht zur Einreise zugelassen. 6.- Am Eingang der Kunden erhalten sie eine Karte, die sie unterschreiben müssen, die die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Campingplatz geltenden Preise enthält, die sie für ihren Aufenthalt bezahlen müssen, aufgeschlüsselt nach Konzepten, der Nummer des zugewiesenen Grundstücks, dem Ankunftsdatum und dem voraussichtlichen Abreisedatum. Ebenso erhalten sie einen Lageplan mit Feuerlöschern oder Hydranten, Evakuierungsausgängen und Anweisungen für den Notfall. 7.- Außerdem erhält der Kunde am Eingang ein persönliches und nicht übertragbares Armband, das während seines gesamten Aufenthalts getragen werden muss und das die Identifikationsdaten dieses Kunden, seines Fahrzeugs und des zugewiesenen Grundstücks sammelt. Ebenso wird eine Karte für das Fahrzeug geliefert, die der Kunde an einer sichtbaren Stelle desselben platzieren muss. 8.- Die Verwaltung des Campingplatzes behält sich das Recht auf Zulassung vor, in den Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die durch Gesetze und Vorschriften festgelegt sind. 9.- Den Kunden des Campingplatzes stehen an der Rezeption des Campingplatzes Beschwerdeformulare zur Verfügung, die sie im Falle von Reklamationen oder Vorschlägen zur Verbesserung der Nutzung der Einrichtungen verwenden können. 10.- Mit der Unterzeichnung des Check-ins akzeptiert der Benutzer / Kunde ausdrücklich die in diesem Dokument festgelegten Regeln und die Folgen ihrer Nichteinhaltung.
Fünftens. – Campingpreise. Verleih von Utensilien/Gegenständen.
1.- Die aktuellen Preise werden auf der Website des Campingplatzes angezeigt: www.campingbenisol.com 2.- Die vom Kunden zu zahlenden Preise (Preise) sind diejenigen, die zum Zeitpunkt des Check-ins auf dem Campingplatz oder der Buchung seines Aufenthalts in Kraft sind. In keinem Fall kann der Kunde einen niedrigeren Preis verlangen, da der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Tarif in jedem Fall gilt, entweder beim Einchecken auf dem Campingplatz oder bei der Buchung eines Aufenthalts dort. 3.- Die aktuellen Preise (Preise) werden entsprechend der Belegung, der Saison, dem Bahnhof oder einem anderen Kriterium aktualisiert, das die Verwaltung des Campingplatzes für bequem hält, so dass Sie nach dem vom Kunden vertraglich vereinbarten Aufenthalt, wenn Sie mehr Aufenthalt mieten möchten, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden Preise zahlen müssen und nicht verlangen können, in keinem Fall, dass die preise, die für den vorherigen Aufenthalt oder von anderen Kunden bezahlt wurden, angewendet werden. 4.- Die Preise (Preise) gelten pro Tag entsprechend der Anzahl der Übernachtungen und enden am Tag um 12.00 Uhr. Die Abfahrtszeiten können jedoch je nach Verfügbarkeit des Campingplatzes gegen Zahlung eines zusätzlichen Zuschlags (Gebühr) verlängert werden, der an der Rezeption des Campingplatzes eingesehen werden muss. In jedem Fall erfordert die Abreise nach 12.00 Uhr die Genehmigung des Campingplatzes und die Zahlung des zusätzlichen Betrags. 5.- Die Zahlung der Belegung erfolgt im Voraus für die Dauer des gesamten vertraglich vereinbarten Aufenthalts, so dass der Kunde / Benutzer den vollen Betrag des Aufenthalts zum Zeitpunkt des Check-ins an der Rezeption bezahlt. Ausnahmsweise kann nach internen Kriterien des Campingplatzes und vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung vereinbart werden, dass die Zahlung monatlich im Voraus, zwischen den Tagen 1 bis 3 eines jeden Monats oder für bestimmte Zeiträume je nach vertraglich vereinbartem Aufenthalt erfolgt. 6.- Dienstleistungen, Lieferungen (z. B. Strom oder Wasser) oder Ergänzungen, für die es keine Bestimmung gibt, die ausdrücklich festlegt, dass sie enthalten sind, werden nicht als in den von den Kunden zu zahlenden Tarifen enthalten verstanden.
- – Die Ausleihe von Utensilien oder Gegenständen wie Verlängerungskabeln, Steckern usw. beinhaltet die Zahlung eines Zuschlags von 0,50 € pro Tag durch den Kunden und eine Kaution von 50 € für jedes ausgeliehene Objekt / Utensil / Element. Die Kaution wird dem Kunden zurückerstattet, wenn er das geliehene Objekt zurückgibt. Der Kunde muss an der Rezeption fragen, ob der Campingplatz das spezifische Element / Objekt / Utensil hat, das er verleihen möchte.
- – Die aktuellen Preise müssen vom Kunden bezahlt werden, bis er den Campingplatz verlässt, so dass, wenn sein Aufenthalt vorbei ist (die vertraglich vereinbarten Tage), der Kunde auf dem Campingplatz bleibt, ohne einen Vertrag abgeschlossen und mehr Aufenthalt bezahlt zu haben, er bleibt weiterhin schuldner der Tage, die er bis zu seiner vollständigen Räumung zum aktuellen Preis genossen hat.
Darüber hinaus müssen Sie dem Campingplatz eine Entschädigung für Schäden zahlen, die sich aus dem doppelten aktuellen Tagessatz zusammensetzt, der bis zu Ihrer vollständigen Räumung an den Campingplatz zu zahlen ist. Der Kunde ist weiterhin für den Aufenthalt und die Dienstleistungen verantwortlich, die er genießt und nicht bezahlt, auch wenn er den Campingkomplex bis zu seiner vollständigen Zahlung verlässt. In keinem Fall bedeutet die Tatsache, dass der Kunde nach Beendigung des vertraglich vereinbarten Aufenthalts im Campingkomplex verbleibt, eine stillschweigende Annahme durch den Campingplatz, noch wird es als Vertrag betrachtet, weder mündlich noch anderer Art, noch impliziert es ein Recht zugunsten des Kunden. Damit der Kunde nach dem Aufenthalt den Campingplatz mit seinen Sachen verlassen muss, das Grundstück frei und in demselben Zustand, in dem er gefunden wurde, verlassen muss, dass er bei der Zahlung des gesamten Aufenthalts und der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen sowie bei allen anderen Kosten oder Beträgen, die befriedigt werden müssen, auf dem laufenden ist und wenn er länger auf dem Campingplatz bleiben möchte, Je nach Verfügbarkeit des Campingplatzes müssen Sie mehr Aufenthaltstage mieten. 9.- Die Verlängerung des Genusses der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen um einen längeren Zeitraum als ursprünglich vereinbart wird immer von der gegenseitigen Vereinbarung zwischen dem Campingplatz und dem Kunden abhängig. Wenn dieser den Campingplatz an dem für die Abreise vorgesehenen Tag nicht verlässt und keine Vereinbarung zur Verlängerung seines Aufenthalts besteht, kann die Einrichtung über das Grundstück gemäß Artikel 12.5 des Dekrets 10/2021 verfügen, für das sie mit dem Abbau und der Lieferung des beweglichen Vermögens des Kunden an diesen fortfahren wird. Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch den Abbau verursacht werden können, da der Kunde verpflichtet ist, den Campingplatz nach seinem Aufenthalt mit seinem Eigentum zu verlassen. Die Kosten, die der Abbau für den Campingplatz mit sich bringt, werden an den Kunden weitergegeben, der sie an den Campingplatz zahlen muss. In jedem Fall wird der Mindestbetrag von 200 € als der vom Kunden für die Demontagekosten zu zahlende Betrag festgelegt. 10. – Wenn der Kunde nach dem Ende seines Aufenthalts nicht auf dem Campingplatz ist, seine Sachen oder Fahrzeuge darin gelassen hat oder sich auf dem Campingplatz befindet, sich weigert, die Lieferung seiner vom Campingplatz demontierten Sachen anzunehmen und seine Fahrzeuge zu entfernen, wird die Leitung des Unternehmens mit der Lagerung der Gegenstände und Elemente des Kunden fortfahren und das Fahrzeug (Auto, B. Wohnwagen oder Wohnmobil) an anderer Stelle auf dem Campingplatz, außerhalb des bewachten Geheges, um den Stellplatz oder Parkplatz frei zu nutzen. Diese Lagerung erfolgt unter Gewährleistung der Instandhaltung und guten Erhaltung der Waren so weit wie möglich und abhängig von den dem Campingplatz zur Verfügung stehenden Mitteln und kann in Bereichen ohne Videoüberwachung durchgeführt werden. In diesem Fall muss der Kunde zusätzlich zu den durch die Demontage verursachten Kosten 10 € für jeden Tag und für jedes Gut bezahlen, das bis zu seinem vollständigen Rückzug durch den Kunden auf dem Campingplatz gelagert bleibt, mit einem Mindestbetrag für die Lagerung von 50 €, der vom Kunden bezahlt werden muss, falls der resultierende Betrag unter dieser Grenze liegt.
Sechstens. – Besetzung der Grundstücke und deren Modalitäten.
1.- Campingeinheiten oder Stellplätze können in den Modalitäten eines kurzen oder langen Aufenthalts besetzt werden. Für die Zwecke dieser Regeln ist die kurzfristige Belegung definiert als eine Belegung mit einer Dauer von weniger als 30 Tagen, die dem Charakter eines längeren Aufenthalts entspricht und denen entspricht, die diese Dauer überschreiten oder ihr entsprechen. Die Laufzeit des Vertrages über die Nutzung des Grundstücks oder der Anlage darf ein Jahr nicht überschreiten, wie im Dekret 10/2021 vom 22. Januar des Consell über die Genehmigung der Verordnung zur Regelung der Beherbergung von Touristen in der Valencianischen Gemeinschaft festgelegt, die daher nicht das Recht auf automatische Verlängerung des Vertrags hat. Für den Fall, dass der Nutzer mehr Aufenthaltstage mieten möchte, muss er mit dem Campingplatz einen neuen Vertrag abschließen, je nach Verfügbarkeit desselben und zu aktuellen Preisen, solange die oben festgelegte Höchstdauer nicht überschritten wird, wie im Dekret 10/2021 vorgesehen, so dass in keinem Fall die automatische Verlängerung stattfinden wird. So muss ein vertrag, der am 1. januar des laufenden jahres unterzeichnet wurde, in jedem fall am 31. dezember desselben jahres enden, der in keinem fall die automatische Verlängerung vorsieht, da die Grenze durch eine gesetzliche Bestimmung festgelegt ist (Dekret 10/2021 der Valencianischen Gemeinschaft). 2.- Jeder Platz oder jede Campingeinheit ist der Landplatz, der in jedem Fall für den Standort einer mobilen Herberge bestimmt ist und das Parken eines Fahrzeugs ermöglicht, falls sein Platz dies zulässt. Pro Vertrag ist nur ein Fahrzeug erlaubt. Zusätzliche Fahrzeuge sind auf den angeschlossenen kostenpflichtigen Parkplätzen erlaubt. 3.- Die Installation von Zelten, Wohnwagen und anderen Fahrzeugen auf den zugewiesenen Stellplätzen erfolgt während der von der Leitung des Campingplatzes festgelegten Zeiten und immer unter Einhaltung der in diesen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen und Verbote. 4.- Änderungen auf dem Grundstück müssen ausdrücklich von der Campingplatzleitung genehmigt werden. 5.- Der Langzeitcamping beinhaltet die Belegung von maximal zwei Personen plus einem Fahrzeug und einem Wohnwagen oder zwei Personen plus einem Wohnmobil. 6.- Zum Zeitpunkt der Anmietung des Langzeitaufenthalts werden die beiden Personen, die im Vertrag als Inhaber erscheinen werden, identifiziert und zu diesem Zweck die von der Leitung des Campingplatzes geforderten Dokumente vorgelegt. Ebenso muss die Campingplatzleitung zum Zeitpunkt der Beauftragung des Langzeitaufenthalts über die Identifizierung der Nachkommen (Kinder oder Enkelkinder) informiert werden, die schließlich berechtigt sind, das Grundstück anstelle der Eigentümer in Abwesenheit des letzteren zu besetzen, deren Aufenthalt ausschließlich für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen als im Preis enthalten gilt. Das heißt, die Abkömmlinge können als Ersatz für die Inhaber des Vertrags für höchstens 90 Tage betrachtet werden, wenn die Inhaber nicht anwesend sind und sofern sie der Direktion des Campingplatzes zum Zeitpunkt der Beauftragung des Langzeitaufenthalts die Identität dieser Abkömmlinge mitgeteilt haben. Sobald diese Substitutionskraft genutzt wurde, kann sie nicht mehr verwendet werden, auch wenn sie weniger als 90 Tage gedauert hat. In den übrigen Fällen der elterlichen Beziehungen oder einer anderen Art oder wenn der Beruf die Anzahl von zwei Personen überschreitet, die im Langzeitaufenthaltspreis enthalten sind, müssen die Camper die entsprechenden aktuellen Preise pro Person und Tag zahlen. Daher müssen sich Camper, die Wohnwagen für Langzeitaufenthalte bewohnen, aber nicht als Inhaber derselben erscheinen oder in der Liste der elterlichen Beziehungen des Eigentümers des Wohnwagens aufgeführt sind, an der Rezeption des Campingplatzes anmelden und den aktuellen Preis pro Person und Tag zahlen und jederzeit vom Eigentümer des Wohnwagens begleitet werden. Für den Fall, dass der Campingplatz den Nachweis hat, dass der Wohnwagen ohne seine vorherige Genehmigung untervermietet wurde, kündigt er den Vertrag mit dem Eigentümer des Wohnwagens, der auf dem Campingplatz registriert ist, ohne das Recht auf Rückerstattung, Rückerstattung oder Entschädigung, und sowohl der eingetragene Eigentümer als auch die Person, die den Wohnwagen an den Eigentümer desselben untervermietet hat, müssen den Campingplatz verlassen. Wenn der neue Bewohner des Wohnwagens auf dem Campingplatz bleiben möchte, muss er einen neuen Vertrag mit dem Campingplatz abschließen, mit seinen Identifikationsdaten und der Zahlung der aktuellen Preise entsprechend dem Aufenthalt, den er mieten möchte. SIEHE ANHANG II. 7.- Bei Aufenthalten, die 180 Tage überschreiten, muss der Kunde eine Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen abschließen. Diese Versicherung muss dem Campingplatz beim Check-in oder innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Kalendertagen ab dem Check-in vorgelegt werden. Es muss auch mit der Unterschrift jedes neuen Vertrags geliefert werden. Diese Versicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts abdecken, so dass, wenn sie verlängert wird, die Versicherung verlängert und an die Leitung des Campingplatzes übergeben werden muss. Jeder neue Vertrag erfordert eine Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen, die gemäß dem Vorstehenden geliefert werden muss. Im Falle der Nichteinhaltung des Vorstehenden, dh im Falle der Nichtversicherung oder nicht lieferung der Versicherung innerhalb von maximal 30 Tagen, wird der Vertrag automatisch gekündigt und der Eigentümer / Benutzer / Kunde wird vom Campingplatz verwiesen, ohne das Recht auf Rückgabe oder Entschädigung. Ebenso muss der Eigentümer des Wohnwagens / Wohnmobils / Benutzers für Aufenthalte, die 180 Tage überschreiten, einen Gasliefervertrag von einem offiziell autorisierten Unternehmen wie CEPSA oder REPSOL haben und die entsprechenden Bewertungen bestehen. Dieser Vertrag muss die gleiche Dauer wie der vertraglich vereinbarte Aufenthalt auf dem Campingplatz haben und wird der Direktion des Campingplatzes zum Zeitpunkt des Check-ins im Resort oder innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Kalendertagen nach einer solchen Registrierung übergeben. Es muss auch mit der Unterschrift jedes neuen Vertrags geliefert werden. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Punkte, dh im Falle des Fehlens eines Gasvertrags oder der Nichtlieferung an die Direktion des Campingplatzes innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Tagen, wird der Vertrag mit dem Campingplatz automatisch gekündigt und der Eigentümer / Benutzer / Kunde wird vom Campingplatz verwiesen, ohne das Recht auf Rückkehr oder Entschädigung.
Siebtens. – Zirkulation und Parken von Fahrzeugen innerhalb des Gehäuses.
Im Allgemeinen wird die geringstmögliche Nutzung von Fahrzeugen auf dem Campingplatz empfohlen. In jedem Fall ist die Höchstgeschwindigkeit im gesamten Gehege auf 10 km / h begrenzt. Der Benutzer des Fahrzeugs wird mündlich darauf hingewiesen, nicht durch den Campingplatz zu zirkulieren, und wenn er auf einer solchen Nutzung besteht, wird der Zugang des Fahrzeugs zum Campingkomplex für die gesamte Dauer des Aufenthalts eingeschränkt, ohne das Recht auf Rückerstattung, Ermäßigung des Preises oder entschädigung. Alle Straßen des Campingplatzes sind einseitig, gegen den Uhrzeigersinn. Ab 24.00 Uhr ist das Ein- und Aussteigen von Kraftfahrzeugen nicht mehr erlaubt, so dass Kunden das Gehege zu Fuß und in Stille betreten müssen. Von 24.00 bis 8.00 Uhr kann das Fahrzeug den Parkplatz nicht verlassen. Zu diesem Zweck wird am Eingang des Campingplatzes ein kostenpflichtiger Parkplatz im Freien aktiviert, von dem aus die Kunden das Gelände zu Fuß erreichen können. Wenn Kunden planen, ab 24.00 Uhr vorher abzureisen, müssen sie ihre Fahrzeuge auf dem kostenpflichtigen Parkplatz im Freien parken lassen. In keinem Fall ist das sportliche Fahren oder die Fahrpraxis von Fahrzeugen jeglicher Art auf dem Campingplatz autorisiert.
Achtens. – Haustiere (zusätzliche Gebühr/Preisliste).
1.- Die Aufnahme von Haustieren ist optional und beinhaltet die Zahlung der entsprechenden zusätzlichen Gebühr. Im Falle einer Zulassung durch die Leitung des Campingplatzes müssen ihre Besitzer die zu diesem Zweck festgelegten besonderen Bestimmungen einhalten, insbesondere in Bezug auf potenziell gefährliche Rassen, wobei in jedem Fall die Verantwortung ihrer Eigentümer liegt, die behördlichen Genehmigungen und die entsprechende Versicherung zu besitzen und in Kraft zu setzen, sowie die Schäden, die die Tiere dem Campingplatz oder den übrigen Nutzern zufügen könnten. 2.- Die Tiere sind jederzeit (24 Stunden) an der Leine und unter der Kontrolle eines Erwachsenen. Die Tiere müssen durch die Mitte der Straßen geführt werden, um zu verhindern, dass sie sich auf den Grundstücken ihrer Nachbarn aufhellen. 3.- Es ist obligatorisch, dass die Besitzer die Exkremente der Tiere sammeln und sie durch Säcke in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. 4.- Für den Fall, dass die Tiere den Kunden des Campingplatzes Unannehmlichkeiten bereiten, nachdem sie zuvor ihre Besitzer gewarnt haben, wenn die Unannehmlichkeiten bestehen bleiben, wird der Aufenthaltsvertrag gekündigt und aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen. 5.- Haustiere (Tiere) sind nicht im vertraglich vereinbarten Aufenthalt enthalten, daher müssen die Eigentümer eine zusätzliche Gebühr zahlen. 6.- Da die Aufnahme von Tieren für den Campingplatz fakultativ ist, muss die Aufnahme des jeweiligen Tieres mit der Leitung des Campingplatzes konsultiert werden. 7.- Tiere sind ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Campingplatzleitung nicht erlaubt. 8.- Der Preis pro Haustier – ab dem ersten Haustier – richtet sich nach Preisliste. 9.- Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser achten Klausel führt zur Kündigung des Vertrags, ohne das Recht auf Rückerstattung des gezahlten Betrags, Minderung oder Entschädigung zugunsten des Kunden.
Neuntens. – Elektrische Anschlüsse und Versorgung.
Der elektrische Anschluss muss zum Zeitpunkt der Registrierung beantragt werden. Der Benutzer muss ein Anti-Feuchtigkeits-Schlauchkabel (10A.) und einen Steckerstecker mit Erdung haben. Der Verbrauch darf in keinem Fall die maximal gewährte Leistung überschreiten. Die Stromversorgung ist nicht in den aktuellen Aufenthaltspreisen enthalten, so dass der Kunde sie unabhängig bezahlen muss.
Zehntens. – Nutzung von Schwimmbädern.
Die Nutzer der Schwimmbäder müssen jederzeit die Angaben der Mitarbeiter des Campingplatzes respektieren, um die Einrichtungen ordnungsgemäß zu nutzen und Unfälle zu vermeiden. Teil dieser Regeln des internen Regimes sind die geltenden allgemeinen Vorschriften für Schwimmbäder zur kollektiven Nutzung sowie die internen Vorschriften für die Nutzer der Pools, die von der Leitung des Campingplatzes arrangiert werden können. Es ist strengstens VERBOTEN, in den Poolanlagen zu rauchen, so dass die Nichteinhaltung dieser Regel zur Vertreibung aus diesem Bereich führt.
Elftens. – Strafe bei Nichtzahlung.
Im Falle der Nichtzahlung, nach 30 Tagen seit der Zahlung, muss der Kunde dem Campingplatz zusätzlich zum vereinbarten Tagessatz die Hälfte dieses Preises für jeden Tag zahlen, der in seiner Nichtzahlung als Strafe für diese Nichtzahlung besteht. Das heißt, der Kunde muss die fällige Gebühr zuzüglich der Hälfte dieser Gebühr bezahlen, bis er mit der Zahlung auf dem neuesten Stand ist. Für den Fall, dass der vereinbarte Preis monatlich war, im Falle einer Nichtzahlung, 30 Tage nachdem er hätte erfolgen sollen, muss der Kunde zusätzlich zu dieser fälligen monatlichen Rate die Hälfte des aktuellen Tagessatzes zahlen, der für jeden Tag, der in seiner Nichtzahlung besteht, und bis er mit der Zahlung auf dem neuesten Stand ist. Dies gilt für jede Art von Vertrag, einschließlich des Parkens. Diese Strafe bedeutet weder die Annahme der Nichtzahlung oder des Zahlungsverzugs durch den Campingplatz, noch impliziert sie ein Recht für den Kunden, so dass der Kunde immer in der vereinbarten Form und Frist bezahlen muss. Ebenso ist die Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt ein Grund für eine vertragliche Lösung, unabhängig von der oben festgelegten Strafe. Die bloße Räumung des Campingplatzes oder die vertragliche Lösung durch den Campingplatz bedeutet nicht das Erlöschen der Schuld, so dass der Kunde weiterhin mit dem Aufenthalt und / oder den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen sowie der zu diesem Zeitpunkt ausgesetzten Strafe verschuldet ist.
KAPITEL 2.- DAS PARKEN VON WOHNWAGEN UND WOHNMOBILEN
Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten auch für die Besetzung von Parzellen, soweit sie nicht gegen die Bestimmungen des Kapitels verstoßen.
- Ebenso gelten die Bestimmungen des Kapitels 1 für den Vertrag über das Parken/Parken von Fahrzeugen (PKW, Wohnwagen und
B. Wohnmobile), sofern sie nicht gegen die Bestimmungen dieses Kapitels verstoßen.
Zwölftens. – Nutzung des Parkplatzes von Wohnwagen und Wohnmobilen.
1.- Die vorübergehende Belegung eines Platzes auf dem Parkplatz von Wohnwagen und Wohnmobilen erfordert die Unterzeichnung eines spezifischen Mietvertrags und die Zahlung der vom Campingplatz festgelegten spezifischen Tarife, die monatelang im Voraus bezahlt werden. Der Besitzer des Fahrzeugs muss die Schlüssel gegen Kaution an die Adresse des Campingplatzes übergeben. Mit dieser Lieferung ist es genehmigt, dass die Leitung des Campingplatzes das Fahrzeug bei Bedarf bewegen kann, so dass der Campingplatz Wartungsarbeiten (Reinigung, Schnitt usw.) auf dem Platz oder im Bereich des Fahrzeugs durchführen kann. Ebenso muss der Eigentümer des Fahrzeugs eine Kopie der für das Fahrzeug geltenden Versicherung und den Zahlungsnachweis für deren Empfang vorlegen. Eine Kopie der TÜV-Karte (TÜV) des Fahrzeugs muss ebenfalls vorgelegt werden. Darüber hinaus muss der Eigentümer des Fahrzeugs mindestens einmal im Jahr für den Betrieb, die Sicherheit und die Sauberkeit des Fahrzeugs sorgen und die entsprechenden regelmäßigen Überprüfungen (ITV) bestehen. Die Lieferung der Unterlagen muss regelmäßig aktualisiert werden, d.h. jedes Mal, wenn die vorherigen Unterlagen nicht mehr gültig sind oder geändert wurden, muss eine Kopie an der Rezeption des Campingplatzes abgegeben werden. Wenn Kunden möchten, dass das Parken von den Mitarbeitern des Campingplatzes durchgeführt wird, muss eine zusätzliche Gebühr bezahlt werden. 2.- Wenn die Eigentümer der Fahrzeuge mit ihrem Verkauf fortfahren, müssen sie die Adresse des Campingplatzes per Post oder E-Mail mitteilen, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des neuen Eigentümers sowie des Kaufvertrags und aller Unterlagen des Fahrzeugs, die der neuen Rechtslage entsprechen. 3.- Im Falle des Verkaufs des geparkten Fahrzeugs behält sich die Verwaltung des Campingplatzes immer das Recht vor, einen anderen Vertrag mit dem neuen Eigentümer des Fahrzeugs abzuschließen, oder Alternativ werden Sie auf zuverlässige Weise aufgefordert, den Rückzug des Fahrzeugs innerhalb von maximal fünfzehn Tagen durchzuführen und zu diesem Zweck die ausstehenden Preise zu zahlen.
Dreizehntens. – Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen.
Der Campingplatz verfügt über die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen für die jederzeitige Überwachung der auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge. Der Campingplatz verfügt auch über eine Versicherung gegen Schäden an Türen und Fenstern durch Vandalismus oder versuchten Diebstahl. Der Campingplatz haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Personen oder Ursachen außerhalb des Campingplatzes verursacht werden, oder für Diebstahl oder Diebstahl, der auftreten kann, daher muss der Kunde über eine eigene Versicherung verfügen, die ihn in diesen Fällen abdeckt. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung der Kunden, zu vermeiden, dass sich in den Fahrzeugen wertvolle Gegenstände befinden, ohne für den Campingplatz die möglichen Diebstähle oder Raubüberfälle verantwortlich zu sein. Die Kunden müssen eine eigene Versicherung abschließen, um mögliche Schäden durch Diebstahl in den Fahrzeugen abzudecken, die gelegentlich auftreten, trotz der vom Campingplatz zur Verfügung gestellten Überwachungsmaßnahmen.
Vierzehntens. – Folgen der Nichtzahlung von Parkgebühren.
Im Falle der Nichtzahlung von Parkgebühren von mehr als 30 Tagen werden folgende Maßnahmen ergriffen:
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- Der Eigentümer wird ausdrücklich auf zuverlässige Weise aufgefordert, ihn darüber zu informieren, dass der Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt wird, so dass er innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn Tagen mit der Rücknahme des Fahrzeugs fortfährt und zu diesem Zweck die ausstehenden Tarife, die Anforderungskosten und die Entschädigung für Schäden bezahlt, die sich aus dem Doppelten des Tagessatzes zusammensetzen, der für jeden Tag gilt, an dem das Fahrzeug auf dem Campingplatz verbleibt. sowie die Notwendigkeit, den aktuellen Preis für jeden Tag, an dem das Fahrzeug auf dem Campingplatz verbleibt, ohne vom Eigentümer entfernt zu werden, abanarieren zu müssen.
- Für den Fall, dass der Eigentümer dies nicht tut, wird das Fahrzeug außerhalb des Parkplatzes auf dem Gelände des Campingplatzes abgestellt, ohne dass daher die ursprünglich festgelegten Überwachungsbedingungen eingehalten werden.
- Für den Fall, dass seit der Antragstellung mehr als zwölf Monate vergangen sind, ohne dass der Eigentümer sein Interesse begründet hat, wird vernünftigerweise davon ausgegangen, dass das Fahrzeug aufgegeben wird und als Siedlungsabfall gilt, der ihm die Behandlung gemäß
mit den entsprechenden Umweltvorschriften oder der Möglichkeit, das Fahrzeug nach Ermessen des Campingplatzes zum städtischen Fahrzeugdepot zu ziehen.
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- Die Kosten, die durch die Räumung des Parkplatzes entstehen, werden vom Eigentümer des Fahrzeugs getragen, der sie bezahlen oder ihre Zahlung als Voraussetzung für die Rückgabe des Fahrzeugs garantieren muss.
- Die Kosten, die durch die Behandlung gemäß den entsprechenden Umweltvorschriften oder durch das Abschleppen zum Kommunalfahrzeugdepot entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Fahrzeughalters.
- Die Rücknahme des Fahrzeugs durch seinen Besitzer bedeutet nicht das Erlöschen der Schuld, und der Kunde muss die ausstehende Schuld und die dem Campingplatz entstandenen Kosten bezahlen.
- Es gilt auch nicht als Erlöschen der Schuld, wenn der Campingplatz aufgrund der Inaktivität des Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Bestimmung gehandelt hat, so dass der Eigentümer des Fahrzeugs die entsprechende Gebühr und den Schadenersatz zahlen muss, bis sich das Fahrzeug nirgendwo im Campingkomplex befindet.
Diese Klage berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung.
KAPITEL 3.- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Fünfzehntens. – Ausdrückliche Unterwerfung unter die Regeln des internen Regimes.
Die Kunden akzeptieren durch die Registrierung auf dem Campingplatz zu wissen, geben ihre Zustimmung und sind verpflichtet, diese Regeln des internen Regimes sowie alle diese einzigartigen Anweisungen einzuhalten, die von der Leitung des Campingplatzes für seine Ausführung und Einhaltung diktiert werden.
Sechzehntens. – Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Regeln der internen Regelung. Schadenersatz im Falle der Weigerung des Kunden, den Campingplatz zu verlassen.
Der Verstoß des Kunden / Nutzers gegen die in diesen Regeln des internen Regimes enthaltenen Bestimmungen ist nach Ermessen der Verwaltung des Campingplatzes ein Grund für die Kündigung des Vertrags, so dass der Kunde vor dieser Lösung freiwillig den Campingkomplex verlassen muss, ohne das Recht auf Rückgabe, Rückerstattung oder Minderung eines gezahlten Betrags oder einer bezahlten Gebühr. Die Beendigung des Vertrages hat keine Entschädigung für den Kunden zur Folge. Ebenso ist der Kunde weiterhin für den Aufenthalt und / oder die in Anspruch genommenen Dienstleistungen verschuldet und muss seinen Betrag an den Campingplatz zahlen. Wenn der Kunde / Benutzer sich auf Antrag des Campingplatzes mündlich oder schriftlich weigert, den Komplex aus eigenem Antrieb zu verlassen, muss er zusätzlich zum aktuellen Tagessatz für jeden Tag, an dem er bis zu seiner vollständigen Räumung auf dem Campingplatz bleibt, eine Entschädigung für Schäden zahlen, die sich aus dem Doppelten des aktuellen Tagessatzes zusammensetzt. Diese Entschädigung und die Verpflichtung, den Tagessatz während des Aufenthalts auf dem Campingplatz zu erfüllen, bedeutet weder die Annahme durch den Campingplatz noch einen neuen Vertrag oder ein Recht für den Kunden, der bei Beendigung des Vertrags wegen Verstoßes gegen diese Vorschriften den Campingplatz in Kenntnis der ausstehenden Schulden unverzüglich verlassen muss. Die vertragliche Lösung und die Aufgabe des Campingplatzes bedeutet nicht, dass die Schuld erlischt, so dass der Kunde die entsprechenden Gebühren für den Aufenthalt und die bis zur vollständigen Räumung in Anspruch genommenen Dienstleistungen zahlen muss.
Siebzehntens. – Verzicht auf bewegliches Vermögen. Parken an Orten, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind. Weigerung, den Campingplatz auf Wunsch der Direktion desselben oder am Ende des vertraglich vereinbarten Aufenthalts zu verlassen.
- Aufgabe von Elementen, Gegenständen, Habseligkeiten, Autos, Wohnwagen oder anderen beweglichen Sachen. Demontage und Lagerung.
Es ist die Pflicht des Kunden, den Campingplatz zu verlassen, sobald der vertraglich vereinbarte Aufenthalt mit all seinen Sachen beendet ist und das Grundstück frei und in demselben Zustand zu hinterlassen, in dem es gefunden wurde, so dass, wenn der Kunde bewegliches Eigentum im Campingkomplex verlässt und verlässt, sobald der vertraglich vereinbarte Aufenthalt vorbei ist, die Verwaltung des Campingplatzes mit seiner Demontage und Lagerung fortfahren wird. Ebenso, wenn der Kunde das Grundstück nach seinem Aufenthalt nicht frei lässt, wird die Verwaltung des Campingplatzes mit der Demontage und Lagerung der Waren des Kunden fortfahren, so dass, da er sich auf dem Campingplatz befindet, aber die Adresse des Campingplatzes demontieren musste, das bewegliche Eigentum des Kunden nach dem Aufenthalt, wenn der Kunde sich weigert, die Lieferung seiner Sachen anzunehmen und / oder den Wohnwagen und / oder das Fahrzeug zu entfernen, wird die Verwaltung des Campingplatzes die Gegenstände und Elemente, die dem Kunden gehören, lagert und das Fahrzeug (Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil) an einem anderen Ort des Campingplatzes außerhalb des bewachten Geheges abstellen. um das Grundstück frei zu lassen. Diese Lagerung erfolgt unter Gewährleistung der Instandhaltung und guten Erhaltung der Waren so weit wie möglich und abhängig von den dem Campingplatz zur Verfügung stehenden Mitteln und kann in Bereichen ohne Videoüberwachung durchgeführt werden. So kann die Leitung des Campingplatzes die Überführung von Campingelementen oder anderen beweglichen Gegenständen (einschließlich Fahrzeugen, Wohnwagen usw.) an einen neuen Ort außerhalb des Bereichs der bewachten Einfriedung anordnen, um das Grundstück frei und beschleunigt zur Nutzung zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde zusätzlich zu den durch die Demontage verursachten Kosten 10 € für jeden Tag und für jedes Gut bezahlen, das bis zu seinem vollständigen Rückzug durch den Kunden auf dem Campingplatz gelagert bleibt, mit einem Mindestbetrag für die Lagerung von 50 €, der vom Kunden bezahlt werden muss, falls der resultierende Betrag unter dieser Grenze liegt. Der Campingplatz wird die Lagerung der Waren der Kunden für einen Zeitraum von maximal 30 Kalendertagen aufrechterhalten, danach, ohne Neuigkeiten des Kunden zu haben, wird davon ausgegangen, dass sie für alle Zwecke aufgegeben wurden, so dass die Verwaltung des Campingplatzes den Bestimmungsort gibt, den sie für diese Waren in Betracht zieht. Daher wird eine vorherige Anfrage an den Kunden gerichtet, die ihm eine Frist von 15 Tagen gibt, um seine Waren zu entfernen, und im Falle der Inaktivität wird nach folgendem Verfahren gehandelt: Die Waren werden als Siedlungsabfälle betrachtet, die ihnen die nach der geltenden Verordnung zulässige Behandlung geben, oder im Falle von Fahrzeugen, wie Autos, Motorräder, Wohnmobile (oder Wohnwagen) werden nach Ermessen des Campingplatzes zum städtischen Fahrzeugdepot geschleppt. Alle hierfür anfallenden Aufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es wird als eine Anforderung betrachtet, die gültig gemacht wurde und ausreicht, um die vorherigen Aktionen durchzuführen, die an die Adresse des Kunden vorgenommen wurden, die in der Registrierung des Campingplatzes erscheint, auch wenn der Kunde die Erfassung der Anforderung nicht unterzeichnet hat. Die Bestimmungen dieses Abschnitts berechtigen den Kunden nicht zu einer Entschädigung. Es wird keine Ware an den Kunden zurückgesandt, wenn er mit der Zahlung von Schulden nicht auf dem neuesten Stand ist.
- Parken an Orten, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind.
Wenn der Kunde sein Fahrzeug außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche parkt, muss er das Fahrzeug entfernen, sobald es vom Campingplatz verlangt wird, und muss den zusätzlichen Zuschlag für jeden Tag zahlen, an dem er an diesem Ort geparkt wurde.
- Verlassen Sie den Campingplatz nicht, nachdem der vertraglich vereinbarte Aufenthalt beendet ist oder auf Wunsch der Campingplatzleitung.
Verlässt der Kunde den Campingkomplex nach Beendigung des vertraglich vereinbarten Aufenthalts nicht oder weigert er sich, dies auf Verlangen des Campingplatzes mündlich oder schriftlich zu tun, muss er dem Campingplatz zusätzlich zum aktuellen Tagessatz eine Entschädigung für Schäden zahlen, die sich aus dem Doppelten des aktuellen Tagessatzes zusammensetzt. bis Sie den Campingplatz verlassen. Sie kann je nach Fall auch vor der zuständigen Behörde angeprangert oder verklagt werden. Die Zahlung des aktuellen Tagessatzes und die Entschädigung bedeuten in keinem Fall die Annahme durch den Campingplatz, noch werden sie einen neuen Vertrag oder ein Recht für den Kunden annehmen.
Achtzehntens. – Nichtzahlung von Gebühren oder einer vertraglich vereinbarten Dienstleistung oder Lieferung.
Die Nichteinhaltung der Zahlung der vereinbarten Preise und / oder der vertraglich vereinbarten Lieferungen und / oder Dienstleistungen durch den Kunden ist ein Grund für eine vertragliche Lösung nach Ermessen des Campingplatzes, und der Kunde muss den Campingplatz freiwillig verlassen und die ausstehenden Schulden bezahlen. Für den Fall, dass der Kunde sich weigert, den Campingplatz zu verlassen, muss er zusätzlich zum aktuellen Tagessatz eine Entschädigung für Schäden zahlen, die sich aus dem Doppelten des aktuellen Tagessatzes zusammensetzt, bis er den Campingplatz verlässt.
Neunzehntens. – Liste der Anhänge.
- ANHANG I: Preisliste für die Entfernung von Möbeln oder Sachen.
- ANHANG II: Fälle von Verkauf/Übertragung/Untervermietung/Wechsel des Eigentümers oder Nutzers des Wohnwagens.
- ANHANG III: Kosten für die Beseitigung von Abfällen oder Säcken, die an einem nicht für diesen Zweck bestimmten Ort und/oder außerhalb der entsprechenden Behälter (Behälter) abgelagert werden.
Zwanzigstens. – Anforderungskosten und Gerichtskosten.
Für den Fall, dass der Kunde am Ende des vertraglich vereinbarten Aufenthalts im Campingkomplex verbleibt, wird er mündlich aufgefordert, den Komplex zu räumen. Wenn Sie dies nicht tun, werden Sie vom Campingplatz zuverlässig aufgefordert, ihn zu verlassen. Die Kosten für die zuverlässige Anforderung werden an den Kunden weitergegeben, und der Kunde muss sie bezahlen. Für den Fall, dass der Kunde trotz der zuverlässigen Anforderung sich weigert, den Komplex zu verlassen, wird der Campingplatz die entsprechende Beschwerde oder Klage bei der zuständigen Justizbehörde einreichen. Die Kosten für Anwalt und Anwalt und alle anderen, die das Gerichtsverfahren mit sich bringt, werden vom Mandanten getragen.
Einundzwanzigstens. – Streitbeilegung.
Im Falle von Streitigkeiten über die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen des Campingplatzes, unbeschadet der Tatsache, dass die Parteien sie einem Verbraucherschiedsverfahren unterwerfen können, vereinbaren sie auch unter ausdrücklichem Verzicht auf ihre eigene Zuständigkeit, dass in der gerichtlichen Anordnung die Gerichte von Benidorm (Alicante) und ihre hierarchischen Vorgesetzten zuständig sind. In Benidorm, am 22. Juni 2021. Die Verwaltung des Campingplatzes
ANHANG I: PREISLISTE FÜR DEN ABTRANSPORT VON MÖBELN ODER SACHEN UND KOSTEN FÜR DIE SAMMLUNG VON ABFÄLLEN ODER SÄCKEN, DIE AN ORTEN ABGELAGERT WERDEN, DIE NICHT FÜR DIESEN ZWECK BESTIMMT SIND.
Matratzen, Teppiche (ähnlich): 50€ / Einheit Kleingeräte von weniger als 2 kg: 20€ / Einheit (Im Voraus für kostenlose Abholung anmelden) Großgeräte mit flüssigen Kühlkomponenten: 150€ Waschmaschinen und Trockner: 50€ (Im Voraus für kostenlose Abholung melden) Habseligkeiten bis 5 kg: 10€ / Einheit Kleinteile zwischen 5 und 25 kg: 25€ / Einheit Habseligkeiten ab 25 kg oder groß: 75€ / Stück
ANHANG II: FÄLLE DES VERKAUFS/DER ÜBERTRAGUNG/UNTERVERMIETUNG/DES WECHSELS DES EIGENTÜMERS ODER NUTZERS DES WOHNWAGENS.
Es ist VERBOTEN, jede Art von legalen Geschäften innerhalb des Campingkomplexes zu verkaufen oder durchzuführen. So ist der Verkauf/Transfer/Untervermietung/Wechsel des Eigentümers oder Nutzers von Wohnwagen innerhalb des Campingplatzes verboten . Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem zum Zeitpunkt des Check-ins auf dem Campingplatzkomplex identifizierten Eigentümer (der das Fahrzeug und / oder den Wohnwagen umfasst, mit dem Sie sich registrieren) und dem Campingplatz selbst, so dass jeder Verkauf / Transfer / Untervermietung / Wechsel des Eigentümers oder Benutzers von Wohnwagen, die sich innerhalb des Campingkomplexes befinden und / oder einen Aufenthalt darin vereinbart haben, erfordert die ausdrückliche Zustimmung der Direktion des Campingplatzes, was einen neuen Check-in an der Rezeption des Campingplatzes bedeutet
Camping mit den Daten des neuen Eigentümers, der entsprechenden Dauer (Tage des Aufenthalts) und mit der Zahlung der aktuellen Preise.
Im Falle der Nichteinhaltung des Vorstehenden kann die Verwaltung des Campingplatzes den laufenden Vertrag mit dem Eigentümer automatisch kündigen, in diesem Fall müssen der Wohnwagen und sein Bewohner den Campingplatz verlassen, so dass der neue Eigentümer / Benutzer des Wohnwagens einen neuen Check-in gemäß den Bestimmungen des vorherigen Absatzes vornehmen muss. In keinem Fall kann der neue Eigentümer die Zahlung der vom Vorbesitzer in Anspruch genommenen Tarife verlangen, da die zum Zeitpunkt des Eintritts und der Registrierung an der Rezeption des Betriebs geltenden Tarife anzuwenden sind. Der Wechsel des Eigentümers oder Nutzers des Wohnwagens bedeutet in keinem Fall, dass er im Falle einer Nichtzahlung nicht mehr Schuldner ist, so dass der Eigentümer, der zum Zeitpunkt des Check-ins erscheint, den vertraglich vereinbarten Aufenthalt weiterhin schuldet, falls er ihn nicht bezahlt hat, da der Verkauf, die Übertragung usw. des Wohnwagens nicht bedeutet, dass der Vertrag nicht mehr gültig ist, so wird der Camper (ursprünglicher Eigentümer, der in den Check-in-Daten erscheint) in seinen Verpflichtungen gegenüber dem Campingplatz nicht aufhören, solange der Campingplatz nicht seine ausdrückliche Zustimmung zum Eigentümerwechsel gibt. Alle Kosten, die durch die Durchführung eines legalen Geschäfts auf dem Campingplatz verursacht werden, gehen zu Lasten des Eigentümers des Wohnwagens (Verkäufer). In keinem Fall wird der Vertrag, den der Vorbesitzer mit dem Campingplatz hatte, so verstanden, dass er auf den neuen Eigentümer des Wohnwagens übertragen wird. Letztere (der neue Eigentümer) müssen einen neuen Vertrag zum aktuellen Preis und einen Eintrag mit ihren Identifikationsdaten in Übereinstimmung mit allen oben genannten Punkten abschließen. Der Verkauf oder die Weitergabe von Wohnwagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Campingplatzleitung. Für den Fall, dass die Verwaltung des Campingplatzes den Verkauf eines Wohnwagens genehmigt, wird der Verkauf im Verkaufsbuch angezeigt, das an der Rezeption ausgestellt ist. Somit sind die Kosten für die Bearbeitung des Verkaufs diejenigen, die mit dem Campingplatz vereinbart wurden und vom Verkäufer getragen werden. In jedem Fall muss der Verkäufer dem Campingplatz auch 15% des Verkaufspreises des Wohnwagens zahlen, um die Realität dieses Preises nachzuweisen, wobei ein Minimum von 500 € festgelegt wird, das vom Verkäufer an den Campingplatz zu zahlen ist, falls der Betrag, der sich aus der Anwendung dieser 15% auf den Verkaufspreis ergibt, niedriger ist als das Minimum von 500 €.
ANHANG III: KOSTEN FÜR DIE BESEITIGUNG VON ABFÄLLEN ODER SÄCKEN, DIE AN ORTEN ABGELAGERT WERDEN, DIE NICHT FÜR DIESEN ZWECK BESTIMMT SIND, UND/ODER AUßERHALB DER ENTSPRECHENDEN BEHÄLTER (CONTAINER).
Schrott im Allgemeinen: 50€ Glas, Fenster, Türen etc.: 100€ Schuttböden, Europaletten, Holz, Bodenbeläge, etc.: 200€ Räder: 300€ Flasche Propan oder Butan: lassen Sie sie 500€ Strafe