Dezember 2022
KAPITEL 1.- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Erste. – Art und Zweck interner Vorschriften.
Dieses Dokument enthält die Geschäftsordnung des Camping Benisol in Benidorm (im Folgenden „Campingplatz“) mit dem Ziel, die Regelung der Nutzung von Dienstleistungen und Einrichtungen gemäß den Bestimmungen der Artikel 5.2.b) und 37.1 des Dekrets 10/2021 festzulegen. vom 22. Januar des Consell zur Genehmigung der Regulierungsverordnung für Touristenunterkünfte in der valencianischen Gemeinschaft.
Wie in den oben genannten Artikeln festgelegt, sind diese Regeln für alle Kunden und/oder Benutzer während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz und/oder wenn sie mit dem Campingplatz einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben, verbindlich .
Ebenso sieht Artikel 37.1 des Dekrets 10/2021 Folgendes vor: „Die Nichteinhaltung dieser Regeln, die das normale Zusammenleben beeinträchtigen oder die Sicherheit oder körperliche Unversehrtheit anderer Kunden oder des Personals der Einrichtung gefährden kann, ist ein ausreichender Grund für die Lösung des Problems.“ Beherbergungsvertrag und Räumung der Einrichtung“.
Zweite. – Campingeinrichtungen und -dienstleistungen.
1.- Der Campingplatz ist mit den Einrichtungen und Dienstleistungen der Kategorie 3* ausgestattet, die im oben genannten Dekret 10/2021 vom 22. Januar des Consell festgelegt sind.
Ebenso verfügt der Campingplatz über die in den geltenden Branchenvorschriften vorgesehenen Präventions-, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und -einrichtungen für den Fall von Feuer, Überschwemmung oder anderen Notfällen.
2.- Am Haupteingang befindet sich ein Informationsschild, auf dem die Art der Einrichtung und die Kategorie des Campingplatzes angegeben sind, sowie ein allgemeiner Lageplan der Notausgänge und Fluchtwege zu sicheren Bereichen sowie die Beschilderung des Campingplatzes Brandschutzsysteme gemäß den Vorschriften für Touristenunterkünfte in der Autonomen Gemeinschaft Valencia.
3.- Alle vom Campingplatz angebotenen Dienstleistungen, die nicht durch die touristischen Vorschriften der Autonomen Gemeinschaft Valencia vorgeschrieben sind, sind freiwillig und können daher nach Ermessen der Campingplatzleitung ganz oder teilweise ausgesetzt werden.
Dritte. – Allgemeine Pflichten von Campern und spezifische Verbote.
1.- Im Folgenden sind die Pflichten der Nutzer/Kunden des Campingplatzes aufgeführt:
- Befolgen Sie diese internen Vorschriften und die Bestimmungen des Dekrets 10/2021 vom 22. Januar des Consell zur Genehmigung der Vorschriften für die Beherbergung von Touristen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia .
- Bezahlen Sie den gesamten Betrag, bevor Sie den vertraglich vereinbarten Aufenthalt beim Check-in an der Rezeption des Campingplatzes (oder zum Zeitpunkt der Buchung) in Anspruch nehmen, sowie für alle Dienstleistungen, die in Anspruch genommen werden sollen, alles gemäß den geltenden Tarifen Bedingungen, die von der Campingplatzleitung festgelegt wurden.
- Befolgen Sie ausnahmslos alle Regeln, Bestimmungen oder internen Richtlinien, die von der Campingplatzleitung für die Ruhe und den Komfort der Camper und das ordnungsgemäße Funktionieren der Einrichtungen und aller Dienstleistungen festgelegt wurden.
- Melden Sie sich am Eingang des Campingplatzes unter Angabe aller Daten und unter Vorlage der vom Campingplatz hierfür benötigten Unterlagen an. Der Zutritt zum Campingplatz ist allen nicht registrierten Personen untersagt.
- Tragen Sie das Armband mit Chip (RFID) oder die Karte/den Schlüsselanhänger mit Chip (RFID), die Ihnen der Campingplatz während Ihres Aufenthalts jederzeit aushändigt. Das Armband/die Karte/der Schlüsselanhänger mit Chip ist persönlich und nicht übertragbar und der Kunde trägt während seines gesamten Aufenthalts die Verantwortung dafür. Dieser Chip ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Campingplatz und seinen Einrichtungen.
- Platzieren Sie die vom Campingplatz für das Fahrzeug ausgestellte Karte gut sichtbar am Fahrzeug.
- Nutzen Sie die Leistungen entsprechend ihrer Art und respektieren Sie die vorhandenen Einrichtungen und die Vegetation.
- Halten Sie sich jederzeit an die gesellschaftlichen Normen der Höflichkeit und des guten Zusammenlebens.
- Benachrichtigen Sie die Campingplatzleitung über Fälle von ansteckenden Krankheiten sowie über etwaige Risiko- und Notsituationen.
- Sammeln Sie den Abfall/Müll in geschlossenen Säcken und deponieren Sie ihn in den dafür vorgesehenen Behältern und zu den dafür vorgesehenen Zeiten.
- Die Öffnungszeiten für die Müllentsorgung in den Containern sind von 12:00 bis 22:00 Uhr. Die Abgabe von Abfällen/Müll ist in jedem Fall von 22:00 bis 12:00 Uhr verboten.
- Bei Möbeln oder Gegenständen wie Matratzen, Möbeln, Elektrogeräten, Fahrrädern, Rollern, Teilen jeglicher Art usw. ist es unabhängig von ihrem Gewicht und/oder Volumen verboten, diese in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren ausschließlich für die Müllentsorgung bestimmt.
- Bei Nichteinhaltung des Vorstehenden muss der Benutzer/Kunde, der einen Gegenstand (Möbel, Elektrogerät, Matratze usw.) in irgendeinem Bereich des Campingplatzes deponiert hat, dem Campingplatz den Rücktrittspreis gemäß den Bestimmungen zahlen Die Preisliste ist im ANHANG I aufgeführt, da der Campingplatz über Videoüberwachungsgeräte verfügt, um die Identität des Täters festzustellen.
- Die Nichtzahlung des Rücktrittspreises führt nach dem Willen der Leitung zum Ausschluss vom Campingplatz, ohne Rückerstattung der vom Benutzer bereits gezahlten Gebühren oder Beträge und unbeschadet des Anspruchs auf den Rücktrittspreis des Objekts der Nutzer weiterhin Schuldner bleibt.
- Verlassen Sie den Campingplatz am Ende des vertraglich vereinbarten Aufenthalts mit sämtlichem Hab und Gut und hinterlassen Sie den Stellplatz in demselben Zustand, in dem er sich zum Zeitpunkt der Nutzung befand.
- Wenn Sie Möbel oder Gegenstände wie Matratzen, Möbel, Elektrogeräte, Teile jeglicher Art, Fahrräder, Motorroller usw. loswerden möchten, muss der Benutzer des Campingplatzes dies mitteilen und eine Genehmigung bei der Campingplatzleitung einholen . Die Entfernung dieser Gegenstände muss von der Campingplatzleitung oder der von ihr benannten Firma oder Person erfolgen, wofür der Benutzer den in der Preisliste für die Entfernung von Möbeln oder Gegenständen aufgeführten Betrag zahlen muss, die am Ende dieser Hausordnung beigefügt ist Regelung wie ANHANG I. Der Betrag ist vom Nutzer vor der Entfernung des Objekts durch die Campingplatzleitung zu entrichten.
Möchte der Nutzer diesen Betrag nicht bezahlen, muss er sich selbst an ein Unternehmen für die Entfernung dieser Gegenstände wenden, wobei die Kosten für die Entfernung auf seine Kosten gehen.
- Treffen Sie jederzeit persönlich die notwendigen Vorkehrungen für die Sicherheit Ihres Eigentums, wobei der Campingplatz nicht für Diebstahl, Schäden oder Diebstähle verantwortlich ist, die möglicherweise aus Gründen auftreten, die außerhalb der Einrichtungen oder Dienstleistungen des Campingplatzes liegen.
- Bitten Sie die Campingplatzleitung um die Genehmigung, am Wohnwagen des Nutzers und auf dem Stellplatz, auf dem er steht, Arbeiten und/oder Umbauten durchführen zu dürfen. Die Nichteinhaltung dieser Genehmigungsanfrage oder die Durchführung dieser Arbeiten oder Reformen ohne Zustimmung der Leitung des Campingplatzes führt zum Ausschluss des Benutzers vom Campingplatz, ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren oder Beträge und ohne Anspruch darauf Entschädigung.
- Beachten Sie die festgelegten Ruhezeiten. Daher ist von 24:00 bis 7:00 Uhr absolute Ruhe einzuhalten und der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. Das Haupttor bleibt während dieser Zeiten geschlossen. Es wird nur ausnahmsweise für Gesundheitsdienste geöffnet.
- Halten Sie das Grundstück, auf dem es sich befindet, in einem perfekten Zustand der Sauberkeit, Ordnung und Konservierung.
Folgende Verhaltensweisen sind ausdrücklich VERBOTEN :
- Stören Sie den Rest der Camper den ganzen Tag über mit Geräuschen, Materialien oder Geräuschaktivitäten. Daher wird die Verwendung von Kopfhörern empfohlen.
Die Bestimmungen der städtischen Verordnung zum Schutz vor Lärmbelästigung und Vibrationen des Stadtrats von Benidorm gelten von 7:00 bis 12:00 Uhr.
So ist es untersagt, Musikgeräte, Fernseher und Tonträger aller Art zu benutzen sowie zu schreien oder Gespräche zu führen, jeweils mit einer Lautstärke (von mehr als 35 Dezibel), die gegen die Bestimmungen der genannten Verordnung verstößt.
In jedem Fall herrscht auf dem gesamten Campingplatz von 00:00 bis 07:00 Uhr absolute Ruhe.
- Die Ausübung von Spielen, Sport oder Aktivitäten im Allgemeinen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche und der dafür vorgesehenen Stunden.
- Die Öffnungszeiten für Spiele, Sport oder Aktivitäten in den ausgewiesenen Bereichen sind von 10:00 bis 21:00 Uhr.
- Es ist ausdrücklich verboten, offenes Feuer auf dem Boden zu machen, obwohl ausschließlich die Verwendung von Butangaskochern oder Holzkohlegrills auf einem Stativ gestattet ist, wobei der Benutzer stets die größtmöglichen Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen muss und für etwaige Verluste oder Verluste verantwortlich ist Schaden, den es verursacht.
- Besitz oder Gebrauch jeglicher Art von Waffe.
- Lassen Sie Abfälle (ob lose oder in Säcken jeglicher Art) außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zurück oder deponieren Sie sie.
- Ein Verstoß gegen dieses Verbot hat zur Folge, dass dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt werden, die dem Campingplatz durch die Beseitigung dieser Säcke oder Abfälle entstehen. àSIEHE ANHANG III, in dem die Kosten für die Beseitigung von Abfällen oder Säcken festgelegt sind, die an nicht dafür vorgesehenen Orten und/oder außerhalb der entsprechenden Behälter (Container) deponiert werden und an den Kunden weitergegeben werden.
- Im Falle der Weigerung des Kunden, diese Kosten zu bezahlen, kann der Campingplatz den Kunden vom Campingplatz verweisen, ohne Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Beträge und ohne Anspruch auf Schadensersatz.
- Zutritt zum Gelände durch unbefugte oder nicht registrierte Personen. Im Falle eines Verstoßes wird der Aufenthalt als nicht angemeldet pro Person mit dem Doppelten des Tagesaufenthalts ab Beginn des Aufenthalts auf dem angemeldeten Grundstück berechnet.
- Hängen Sie Kleidung an nicht autorisierten Orten auf.
- Gemäß Artikel 37.3 des Dekrets 10/2021 ist die Installation von Elementen auf den Stellplätzen durch die Kundschaft, die nicht der vorübergehenden, eigenen und gewöhnlichen Nutzung des Aufenthalts auf den Campingplätzen entsprechen, oder von Elementen, die dem touristischen Image schaden der Einrichtung. Insbesondere dürfen auf den Grundstücken keine Fußböden, Zäune, Waschbecken, Elektrogeräte oder andere Elemente installiert werden, die aufgrund ihrer Befestigung ein dauerhaftes Bild vermitteln, da ihre Installation durch den Kunden einen ausreichenden Grund für die Kündigung des Vertrags darstellt . unabhängig von der Modalität, ohne Anspruch auf Entschädigung. Dieser Lösungsgrund kann geltend gemacht werden, bevor der Benutzer benachrichtigt wird und bevor er sich weigert, das zu entfernen, was installiert ist.
- Missbrauch von Sanitäranlagen, Waschbecken und Waschküchen, wobei die Innenräume für den persönlichen Gebrauch und die Außenräume zum Waschen von Kleidung und Geschirr bestimmt sind.
- Verschwendung der Wasserressource.
- Rauchen auf dem gesamten Campingplatz. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen mit Aschenbechern gestattet. Für den Fall, dass der Benutzer in einem nicht dafür vorgesehenen Bereich, wie z. B. dem Schwimmbad, raucht, wird der Benutzer einmal aufgefordert, seinen Verstoß zu unterlassen, und wenn er nicht damit aufhört, wird ihm das Betreten dieses Bereichs untersagt.
- Entsorgen Sie chemische Toilettenabfälle an nicht zugelassenen Orten.
- Parken oder Parken von Fahrzeugen auf anderen Grundstücken oder außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen. Auf anderen Stellplätzen ist das Abstellen von Fahrzeugen, auch wenn diese leer sind, nicht gestattet.
- Waschen Sie Fahrzeuge auf Straßen, Grundstücken oder in nicht autorisierten Bereichen.
- Verkaufen oder Geschäfte jeglicher Art innerhalb der Campinganlage tätigen. Der Verkauf/die Weitergabe/Untervermietung/der Besitzer- oder Nutzerwechsel von Wohnwagen innerhalb des Campingplatzes ist untersagt .
- Jeder Verkauf/Übertragung/Untervermietung/Eigentümer- oder Nutzerwechsel von Wohnwagen, die sich innerhalb des Campingplatzes befinden und/oder dort einen Aufenthalt vereinbart haben, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Campingleitung, was eine erneute Eintragung bei der Campingleitung zur Folge hat Die Rezeption des Campingplatzes mit den Daten des neuen Eigentümers, der entsprechenden Dauer und mit der Zahlung der aktuellen Tarife .
- Im Falle einer Nichteinhaltung und wenn der Campingplatz beschließt, keinen neuen Eigentümer aufzunehmen, bleibt der aktuelle Vertrag mit dem eingetragenen Eigentümer in Kraft und übernimmt alle Kosten, die bis zur Lösung des oben genannten Problems oder zum Ausschluss vom Campingplatz entstehen.
- In keinem Fall kann der neue Eigentümer die Zahlung der Tarife verlangen, die der vorherige Eigentümer in Anspruch genommen hat, da es sich um die Tarife handelt, die zum Zeitpunkt der Einreise und Registrierung an der Rezeption der Einrichtung gelten.
- Fällen von Verkauf/Übertragung/Untervermietung/Wechsel des Eigentümers oder Nutzers des Wohnwagens finden Sie im Anhang II .
- Übertragen und/oder verleihen Sie den Chip (Karte/Armband/Schlüsselanhänger) an eine andere Person oder kopieren Sie ihn . Die Nichteinhaltung dieses Verbots hat zur Folge, dass der Kunde eine Strafe in Höhe von 3.000 € zahlt, der Aufenthalt automatisch beendet wird und der Kunde den Campingplatz sofort verlassen muss, ohne Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Beträge oder Entschädigungen jeglicher Art.
- Überschreiten Sie die maximale Belegung der Stellplätze, die 6 Personen beträgt, inklusive Besichtigungen. Auch darf die maximale Belegungskapazität der einzelnen Unterkünfte nicht überschritten werden.
Ebenso sind die in der Kunst enthaltenen Handlungen. 37.2 des Dekrets 10/2021.
3.- Camper, die den oben genannten Verpflichtungen nicht nachkommen oder zuvor verbotene Handlungen begehen, können zunächst verwarnt werden und müssen die entsprechenden Beträge/Kosten/Preise auf der Grundlage der verstoßenen Regel zahlen und, wenn sie weiterhin bestehen, werden sie eingeladen Die Direktion verpflichtet sich, den Campingplatz zu verlassen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren oder Beträge oder Anspruch auf Schadensersatz zu haben, und sie muss auch für die Kosten aufkommen, die dem Campingplatz aufgrund des Verstoßes gegen die Vorschriften entstanden sind. Darüber hinaus bleiben sie weiterhin Schuldner der entsprechenden Tarife für den genossenen und nicht bezahlten Aufenthalt sowie für die von ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen, weshalb sie dem Campingplatz die gesamte ausstehende Schuld begleichen müssen.
Es ist nicht die Pflicht des Campingplatzes, eine erste Warnung auszusprechen, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gegen die in dieser Ordnung festgelegten Pflichten oder Verbote verstößt, und den Camper zum Verlassen des Campingplatzes aufzufordern.
Im Falle einer freiwilligen Weigerung des Kunden, den Campingplatz zu verlassen, wird er zuverlässig zur Räumung des Komplexes verpflichtet und bei anhaltendem Beharren auf eine entsprechende Beschwerde bei der zuständigen Behörde.
In keinem Fall bedeutet die Zahlung der vom Kunden im Falle eines Verstoßes gegen eine Regel gezahlten Kosten/Beträge/Preise, dass seine Handlung rechtsgültig ist, so dass der Kunde jederzeit diese internen Vorschriften einhalten und den entsprechenden Betrag zahlen muss im Falle der Nichteinhaltung zu verpflichten und den Regelverstoß einzustellen.
4.- Der Campingplatz kann den Zugang beschränken:
- Wenn die Anzahl der verfügbaren Plätze erreicht ist.
- An Personen, die eine gewalttätige oder aggressive Haltung an den Tag legen, Waffen oder als solche verwendbare Gegenstände bei sich tragen, Kleidung oder Symbole tragen, die zu Gewalt, Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit aufrufen, oder die Anzeichen des Konsums verbotener Substanzen aufweisen.
Der Campingplatz kann die Hilfe der zuständigen Behörden anfordern, um Personen aus seiner Anlage zu verweisen, die sich nicht an die üblichen Regeln des sozialen Zusammenlebens halten, und um denjenigen den Zutritt zu verwehren, die zu anderen Zwecken als dem friedlichen Genuss der angebotenen Dienstleistung eintreten wollen oder der ausgeübten Tätigkeit, wie in Artikel 5.2.c) des Dekrets 10/2021 vorgesehen.
Quartal. – Einlass und Check-in an der Rezeption. Dauer des Aufenthalts.
1.- Um einen Aufenthalt zu buchen, müssen sich Benutzer an der Rezeption am Haupteingang anmelden, wo sie von geeignetem Personal betreut werden, das ihnen alle benötigten Informationen über Dienstleistungen, Zeitpläne, Preise usw. gibt Angelegenheiten von Interesse im Zusammenhang mit dem Betrieb des Campingplatzes. Alle Personen, die den Campingplatz nutzen möchten, müssen sich mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen.
2.- Die Dauer des Aufenthalts auf dem Campingplatz darf in keinem Fall ein Jahr überschreiten , unabhängig von der vertraglich vereinbarten Modalität , wie in Artikel 50.10 des Dekrets 10/2021 festgelegt . Daher kann der Aufenthalt in keinem Fall über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, und es erfolgt auch keine automatische Verlängerung des Vertrags, so dass nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer und in jedem Fall der im Dekret festgelegten maximalen Aufenthaltsdauer Nach Ablauf der Frist (höchstens ein Jahr) muss der Nutzer den Campingplatz verlassen.
3.- Besucher müssen sich an der Rezeption des Campingplatzes anmelden und die entsprechende Gebühr entrichten. Ebenso sind sie verpflichtet, die in dieser Geschäftsordnung enthaltenen Regelungen einzuhalten. Ebenso müssen Besucher den Campingplatz vor Ablauf der durch die Adresse festgelegten Frist verlassen, d. Aktuelle Unterkunft an der Rezeption.
4.- Der Kunde muss seine Identität anhand von Dokumenten nachweisen, die nach Ermessen der Campingplatzleitung ausreichend sind, und mit seiner Unterschrift die für die Anmeldung des Aufenthalts erforderlichen Dokumente beglaubigen.
5.- Minderjährige, die nicht von Erwachsenen begleitet werden, die ausdrücklich die Verantwortung für das Verhalten von Minderjährigen übernehmen, erhalten keinen Zutritt.
6.- Am Eingang erhalten die Kunden eine Karte, die sie unterschreiben müssen. Auf ihr sind die zum Zeitpunkt des Betretens des Campingplatzes gültigen Preise aufgeführt, die sie für ihren Aufenthalt bezahlen müssen, aufgeschlüsselt nach den zugewiesenen Konzepten Grundstücksnummer, Ankunftsdatum und voraussichtliche Abreise. Ebenso erhalten sie eine Lagekarte der Feuerlöscher bzw. Hydranten, Notausgänge und Hinweise für den Notfall.
7.- Außerdem erhält der Kunde am Eingang ein persönliches und nicht übertragbares Armband/Schlüsselanhänger/Karte mit CHIP (RFID), das er während seines gesamten Aufenthalts tragen oder bei sich tragen muss und mit dem die Identifikationsdaten erfasst werden des Kunden, seines Fahrzeugs und des zugewiesenen Grundstücks. Der oben genannte Chip verfügt über eine Prepaid-Funktion , die an der Rezeption mit Geld aufgeladen werden muss, um die Einrichtungen und Dienste nutzen zu können, die den Chip akzeptieren (Bar-Chiringuito, Duschen, Waschbecken/Wäscherei…).
Bei der Ankunft muss der Kunde eine Kaution in Höhe von 5 € hinterlegen, davon 2 € als Kaution für den Chip und 3 € als Restbetrag für die Dienstleistungen und Einrichtungen des Campingplatzes. Am Ende des Aufenthalts muss der Kunde den Chip in einwandfreiem Zustand zurückgeben und der Campingplatz erstattet dem Kunden die Kaution und den nicht genutzten Restbetrag. Bei Nichtrückgabe des Chips wird dem Kunden kein Betrag zurückerstattet.
Der Kunde ist für die Verwendung des Chips sowie für dessen Verlust, Diebstahl und/oder Verlust verantwortlich und übernimmt die Kosten für Geldausgaben sowohl in diesen Fällen als auch für den Missbrauch des Chips, wobei der Campingplatz von jeglicher Haftung befreit ist .
Ebenso wird für das Fahrzeug eine Karte ausgehändigt, die der Kunde an einer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug anbringen muss.
8.- Die Leitung des Campingplatzes behält sich das Recht auf Zutritt zu den Bedingungen und Grenzen vor, die durch Gesetze und Vorschriften festgelegt sind.
9.- Den Kunden des Campingplatzes stehen an der Rezeption des Campingplatzes Beschwerdeformulare zur Verfügung, die sie im Falle von Beschwerden oder Vorschlägen zur Verbesserung der Nutzung der Einrichtungen verwenden können.
10.- Mit der Unterzeichnung des Check-ins akzeptiert der Benutzer/Kunde ausdrücklich die in diesem Dokument festgelegten Regeln und die Folgen der Nichteinhaltung.
11.- Der Campingplatz haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die falsche Platzierung des Chips oder für den Fall, dass versehentlich Geld ausgegeben oder missbräuchlich verwendet wird.
12.- Die maximale Gesamtnutzungszeit der Warmwasserversorgung (Duschen, Wäsche/Waschbecken usw.), die im Preis inbegriffen ist, beträgt 5 Minuten pro Tag und Person, nicht kumulierbar. Sie können mehr Warmwasserzeit kaufen, indem Sie den Prepaid-Chip des Armbands/Schlüsselanhängers/der Karte an der Camping-Rezeption aufladen.
Beim Abschluss des BeniGO- Pakets beträgt die maximale Warmwasserzeit 7 Minuten pro Person und Tag und beim Abschluss des BeniMAX- Pakets beträgt die maximale Warmwasserzeit 10 Minuten pro Person und Tag.
Die Nutzung des Warmwassers erfolgt über den dem Kunden zur Verfügung gestellten Chip (Armband, Karte, Schlüsselanhänger). Sobald die im Tarif enthaltenen Minuten verbraucht sind, wird dem Kunden ein Warmwasserpreis von 15 Euro in Rechnung gestellt Cent pro Minute. (0,15 €/Min.) pro Person. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Chip aufgeladen wird, wenn er mehr Warmwasserzeit haben möchte, andernfalls kann er ihn nicht nutzen, sobald die enthaltenen Minuten verbraucht sind.
Fünfte. – Campingpreise. Ausleihe von Utensilien/Gegenständen.
1.- Die aktuellen Tarife werden auf der Website des Campingplatzes angezeigt: www.campingbenisol.com
2.- Die von den Kunden zu zahlenden Tarife (Preise) sind diejenigen, die zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung auf dem Campingplatz oder der Reservierung ihres Aufenthalts gelten. In keinem Fall kann der Kunde einen niedrigeren Preis verlangen, da in jedem Fall der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preis gilt, sei es bei der Anmeldung auf dem Campingplatz oder bei der Buchung des Aufenthalts dort.
3.- Die aktuellen Tarife (Preise) werden entsprechend der Belegung, der Saison, der Saison oder anderen Kriterien aktualisiert, die die Campingplatzleitung für angemessen hält, so dass Sie nach dem vom Kunden vertraglich vereinbarten Aufenthalt, falls Sie einen Vertrag abschließen möchten Bei einem längeren Aufenthalt müssen Sie die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise zahlen und können in keinem Fall die Anwendung der für den vorherigen Aufenthalt oder von anderen Kunden gezahlten Preise verlangen.
4.- Die Preise (Tarife) gelten pro Tag entsprechend der Anzahl der Übernachtungen und enden um 12:00 Uhr. Allerdings können sich die Abfahrtszeiten je nach Verfügbarkeit des Campingplatzes verlängern. Hierzu muss im Voraus ein zusätzlicher Zuschlag (Tarif) gezahlt werden, der an der Rezeption des Campingplatzes erfragt werden muss. In jedem Fall ist für eine Abreise nach 12.00 Uhr eine Genehmigung des Campingplatzes und die Zahlung des Zusatzbetrags erforderlich.
5.- Die Zahlung der Belegung erfolgt im Voraus für die Dauer des gesamten vertraglich vereinbarten Aufenthalts, so dass der Kunde/Nutzer den gesamten Betrag des Aufenthalts zum Zeitpunkt des Check-ins an der Rezeption bezahlt. In Ausnahmefällen kann nach den internen Kriterien des Campingplatzes und bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung vereinbart werden, dass die Zahlung monatlich im Voraus, zwischen dem 1. und 3. eines jeden Monats, oder für bestimmte Zeiträume je nach vertraglich vereinbartem Aufenthalt erfolgt.
6.- Dienstleistungen, Lieferungen (z. B. Strom oder Wasser) oder Zuschläge, für die es keine Bestimmung gibt, die ausdrücklich vorsieht, dass sie enthalten sind, sind nicht in den vom Kunden zu zahlenden Tarifen enthalten.
7. – Die Ausleihe von Utensilien oder Gegenständen, wie z. B. Verlängerungskabeln, Steckern usw. Für jeden ausgeliehenen Gegenstand/Gerät/Gegenstand ist vom Kunden ein Zuschlag von 0,50 € pro Tag und eine Kaution von 50 € zu zahlen. Die Kaution wird dem Kunden bei Rückgabe des Leihgegenstandes zurückerstattet. Der Kunde muss an der Rezeption nachfragen, ob der Campingplatz über das bestimmte Element/Gegenstand/Gerät verfügt, das er ausleihen möchte.
8. – Die aktuellen Tarife sind vom Kunden bis zum Verlassen des Campingplatzes zu zahlen, so dass der Kunde auch nach Ablauf seines Aufenthalts (der vertraglich vereinbarten Tage) auf dem Campingplatz verbleibt, ohne einen weiteren Aufenthalt vereinbart und bezahlt zu haben verschuldet für die Tage, die sie bis zu ihrer vollständigen Räumung zum aktuellen Preis genossen haben.
Darüber hinaus müssen Sie dem Campingplatz einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des aktuellen Tagessatzes zahlen, den Sie bis zu Ihrer vollständigen Räumung an den Campingplatz zahlen müssen.
Der Kunde bleibt auch bei Räumung des Campingplatzes bis zur vollständigen Bezahlung Schuldner für die in Anspruch genommenen und nicht bezahlten Aufenthalte und Leistungen.
In keinem Fall stellt die Tatsache, dass der Kunde nach Beendigung des vertraglich vereinbarten Aufenthalts auf dem Campingplatz verbleibt, eine stillschweigende Annahme seitens des Campingplatzes dar, noch stellt dies einen Vertrag dar, weder mündlicher noch sonstiger Art, noch beinhaltet er ein Recht zugunsten des Kunden. Daher muss der Kunde nach dem Aufenthalt den Campingplatz mit seinen Sachen verlassen und den Stellplatz frei und in demselben Zustand zurücklassen, in dem er ihn vorgefunden hat, sowie über die Bezahlung des gesamten Aufenthalts und der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen verfügen sowie alle anderen zu zahlenden Kosten oder Beträge, und wenn Sie länger auf dem Campingplatz bleiben möchten, müssen Sie je nach Verfügbarkeit des Campingplatzes mehr Aufenthaltstage vereinbaren.
9.- Die Verlängerung der Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum als ursprünglich vereinbart erfolgt immer im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Campingplatz und dem Kunden. Verlässt dieser den Campingplatz am vereinbarten Abreisetag nicht und besteht keine Vereinbarung über eine Verlängerung seines Aufenthalts, kann die Einrichtung gemäß Artikel 12.5 des Dekrets 10/2021 über den Stellplatz verfügen und dies auch tun Demontage und Übergabe des beweglichen Eigentums des Kunden an diesen, wobei der Campingplatz nicht für Schäden haftet, die durch die Demontage entstehen könnten, da es die Pflicht des Kunden ist, den Campingplatz nach Beendigung seines Aufenthalts mit seinen Sachen zu verlassen.
Die Kosten, die dem Campingplatz durch den Abbau entstehen, werden an den Kunden weitergegeben, der diese an den Campingplatz zahlen muss. Als vom Kunden zu zahlender Betrag für die Demontagekosten gilt in jedem Fall der Mindestbetrag von 200 €.
10. – Befindet sich der Kunde am Ende seines Aufenthalts nicht auf dem Campingplatz, weil er seine Sachen oder Fahrzeuge dort zurückgelassen hat oder sich auf dem Campingplatz aufhält, lehnt er es ab, die Lieferung seiner vom Campingplatz zerlegten Sachen anzunehmen und diese mitzunehmen Fahrzeuge wird die Unternehmensleitung die Lagerung der Eigentumsgegenstände und Gegenstände des Kunden übernehmen und das Fahrzeug (Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil) an einem anderen Ort des Campingplatzes außerhalb des bewachten Bereichs abstellen, um den Campingplatz zu verlassen Grundstück oder Parkplatz zur freien Verfügung.
Diese Lagerung erfolgt so weit wie möglich und in Abhängigkeit von den dem Campingplatz zur Verfügung stehenden Mitteln, um die Erhaltung und Erhaltung der Waren zu gewährleisten, und kann in Bereichen ohne Videoüberwachung durchgeführt werden.
In diesem Fall muss der Kunde zusätzlich zu den durch die Demontage verursachten Kosten 10 € für jeden Tag und für jede Ware zahlen, die bis zur vollständigen Entfernung durch den Kunden auf dem Campingplatz gelagert bleibt, mit einem Mindestbetrag für die Gebühr Lagergebühr von 50 € zu Lasten des Kunden, wenn der resultierende Betrag unter dieser Grenze liegt.
11.- Bei Reservierungen, die über die Website www.campingbenisol.com vorgenommen werden, fallen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten an, es sei denn, der Kunde nimmt die Reservierung per Telefon, über soziale Netzwerke, WhatsApp, E-Mail, an der Rezeption oder auf andere Weise als über die Website vor Für die Nutzung der Buchungsmaschine wird ein Aufpreis von 5 € erhoben.
Sechste. – Belegung von Grundstücken und ihre Modalitäten.
1.- Die Campingeinheiten oder Stellplätze können in der Form eines Kurz- oder Langzeitaufenthalts belegt werden. Als Kurzzeitbelegung im Sinne dieser Verordnung gilt eine Belegung von weniger als 30 Tagen, als Langzeitbelegung gelten solche, die diese Dauer überschreiten oder erreichen.
Die Dauer des Nutzungsvertrags für das Grundstück oder die Anlage darf ein Jahr nicht überschreiten , wie im Dekret 10/2021 vom 22. Januar des Consell zur Genehmigung der Verordnung über die Beherbergung von Touristen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia festgelegt. Anspruch auf automatische Vertragsverlängerung.
Für den Fall, dass der Nutzer einen längeren Aufenthalt vereinbaren möchte, muss er je nach Verfügbarkeit und aktuellen Tarifen einen neuen Vertrag mit dem Campingplatz abschließen, sofern die oben festgelegte Höchstdauer gemäß Dekret 10 nicht überschritten wird /2021. , sodass die automatische Verlängerung in keinem Fall erfolgt.
Daher muss ein am 1. Januar des laufenden Jahres unterzeichneter Vertrag in jedem Fall am 31. Dezember desselben Jahres enden, es erfolgt keine automatische Verlängerung, da die Befristung durch eine gesetzliche Bestimmung festgelegt ist (Dekret 10/2021 vom der Valencianischen Gemeinschaft ).
2.- Jeder Stellplatz oder jede Campingeinheit ist die Fläche, die in jedem Fall für den Standort eines mobilen Unterstands bestimmt ist und auch das Abstellen eines Fahrzeugs ermöglicht, sofern der Platz dies zulässt. Es ist nur ein Fahrzeug pro Vertrag erlaubt. Weitere Fahrzeuge sind auf den angeschlossenen gebührenpflichtigen Parkplätzen erlaubt.
3.- Die Aufstellung von Zelten, Wohnwagen und anderen Fahrzeugen auf den zugewiesenen Stellplätzen erfolgt zu den von der Campingplatzleitung festgelegten Zeiten und stets unter Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten und Verbote.
4.- Stellplatzänderungen müssen ausdrücklich von der Campingplatzleitung genehmigt werden.
5.- Langzeitcamping umfasst die Belegung mit maximal zwei Personen plus Fahrzeug und Wohnwagen oder zwei Personen plus Wohnwagen.
6.- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für einen Langzeitaufenthalt werden die beiden Personen, die im Vertrag als Inhaber aufgeführt werden, unter Vorlage der von der Campingplatzleitung zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente identifiziert.
Ebenso muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für einen längerfristigen Aufenthalt die Identität der Nachkommen (Kinder oder Enkelkinder), die schließlich berechtigt sind, das Grundstück zu bewohnen, um bei fehlender Genehmigung die Eigentümer zu ersetzen, der Campingplatzleitung mitgeteilt werden. Letztere , deren Aufenthalt ausschließlich für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen als im Preis inbegriffen gilt. Das heißt, die Nachkommen können für maximal 90 Tage als Stellvertreter der Vertragsinhaber betrachtet werden, wenn die Inhaber abwesend sind und sofern sie der Campingplatzleitung zum Zeitpunkt der Anmietung die Identität dieser Nachkommen mitgeteilt haben Der Vertrag. Langer Aufenthalt. Sobald dieses Vertretungsrecht in Anspruch genommen wurde, kann es nicht erneut in Anspruch genommen werden, auch wenn es weniger als 90 Tage gedauert hat.
In den übrigen Fällen elterlicher Beziehungen oder sonstiger Art oder wenn die Beschäftigung die im Langzeittarif enthaltene Anzahl von zwei Personen übersteigt, müssen Camper die entsprechenden aktuellen Tarife pro Person und Tag bezahlen. Daher müssen sich Camper, die einen Langzeitwohnwagen belegen, aber nicht als Eigentümer des Wohnwagens aufgeführt sind oder in der Liste der elterlichen Verwandten des Eigentümers des Wohnwagens aufgeführt sind, an der Rezeption des Campingplatzes unter Zahlung des aktuellen Tarifs pro Person anmelden. und Tag und muss jederzeit vom Eigentümer des Wohnwagens begleitet werden.
Sollte der Campingplatz Kenntnis davon erlangen, dass der Wohnwagen ohne Ihre vorherige Genehmigung weitervermietet wurde, wird er den Vertrag mit dem auf dem Campingplatz registrierten Eigentümer des Wohnwagens kündigen, ohne Anspruch auf Rückerstattung, Rückgabe oder Entschädigung jeglicher Art. und muss den Campingplatz sowohl dem eingetragenen Eigentümer als auch der Person überlassen, die den Wohnwagen an den Eigentümer des Wohnwagens untervermietet hat.
Wenn der neue Bewohner des Wohnwagens auf dem Campingplatz übernachten möchte, muss er einen neuen Vertrag mit dem Campingplatz abschließen, seine Identifikationsdaten angeben und die aktuellen Tarife entsprechend dem Aufenthalt, den er mieten möchte, bezahlen. SIEHE ANHANG II.
7.- Bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen muss der Kunde eine Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen abschließen. Diese Versicherung muss beim Check-in oder innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Kalendertagen nach der Registrierung auf dem Campingplatz eingereicht werden. Es muss auch bei der Unterzeichnung jedes neuen Vertrags abgegeben werden. Diese Versicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts abdecken, so dass im Falle einer Verlängerung die Versicherung verlängert und an die Adresse des Campingplatzes zugestellt werden muss. Jeder neue Vertrag erfordert den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen, der gemäß den oben genannten Bestimmungen geliefert werden muss.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen, d. h. wenn keine Versicherung vorliegt oder die Versicherung nicht innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen vorgelegt wird, wird der Vertrag automatisch gekündigt und der Eigentümer/Nutzer/Kunde wird ausgewiesen vom Campingplatz, ohne Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung.
Ebenso muss der Eigentümer des Wohnwagens/Wohnmobils/Benutzers bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen über einen Gasversorgungsvertrag von einem autorisierten offiziellen Unternehmen wie CEPSA oder REPSOL verfügen und die entsprechenden Prüfungen bestehen. Dieser Vertrag muss die gleiche Laufzeit haben wie der vertraglich vereinbarte Aufenthalt auf dem Campingplatz und wird der Campingplatzleitung zum Zeitpunkt des Check-ins in der Anlage oder innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Kalendertagen ab der genannten Registrierung vorgelegt. Es muss auch bei der Unterzeichnung jedes neuen Vertrags abgegeben werden.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen, d. h. wenn kein Gasvertrag besteht oder das Gas nicht innerhalb von maximal 30 Tagen an die Adresse des Campingplatzes geliefert wird, wird der Vertrag mit dem Campingplatz automatisch gekündigt und die Eigentümer/Benutzer/ Der Kunde wird vom Campingplatz verwiesen, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
Siebte. – Verkehr und Parken von Fahrzeugen innerhalb der Einfriedung.
Generell wird eine möglichst geringe Nutzung von Fahrzeugen innerhalb des Campingplatzes empfohlen. In jedem Fall ist die Höchstgeschwindigkeit im gesamten Gehege auf 10 km/h begrenzt.
Dem Nutzer des Fahrzeugs wird mündlich mitgeteilt, dass er sich nicht auf dem Campingplatz bewegen darf, und wenn er diese Nutzung nicht aufgibt, wird die Zufahrt des Fahrzeugs zum Campingplatz für die gesamte Dauer des Aufenthalts ohne Berechtigung eingeschränkt Anspruch auf Rückerstattung, Herabsetzung des Tarifs oder Schadensersatz.
Alle Straßen des Campingplatzes verlaufen in einer Richtung, also gegen den Uhrzeigersinn.
Nach 12:00 Uhr ist die Ein- und Ausfahrt für Kraftfahrzeuge nicht mehr gestattet, so dass Kunden das Gelände zu Fuß und in aller Stille betreten müssen. Von 12:00 bis 8:00 Uhr kann das Fahrzeug den Parkplatz nicht verlassen.
Zu diesem Zweck wurde am Eingang des Campingplatzes ein gebührenpflichtiger Außenparkplatz eingerichtet, von dem aus die Kunden das Gelände zu Fuß erreichen können.
Wenn Kunden nach 12:00 Uhr abreisen möchten, müssen sie ihr Fahrzeug auf dem gebührenpflichtigen Außenparkplatz abstellen.
In keinem Fall ist das sportliche Fahren oder die Ausübung von Fahrzeugen jeglicher Art auf dem Campingplatz gestattet.
Achte. – Haustiere (zusätzliche Gebühr/Preisliste).
1.- Die Aufnahme von Haustieren ist optional und erfordert die Zahlung einer entsprechenden Zusatzgebühr. Im Falle einer Zulassung durch die Campingplatzleitung müssen ihre Besitzer die zu diesem Zweck festgelegten besonderen Bestimmungen einhalten, insbesondere in Bezug auf potenziell gefährliche Rassen, wobei es in jedem Fall in der Verantwortung ihrer Besitzer liegt, über die behördlichen Genehmigungen zu verfügen und diese in Kraft zu halten Die entsprechende Versicherung sowie die Schäden, die die Tiere dem Campingplatz oder anderen Nutzern zufügen könnten, liegen in ihrer Verantwortung.
2.- Die Tiere müssen jederzeit (24 Stunden am Tag) an der Leine sein und von einem Erwachsenen kontrolliert werden.
Die Tiere müssen mitten auf der Straße geführt werden, um zu vermeiden, dass sie auf den Parzellen ihrer Nachbarn landen.
3.- Es ist obligatorisch, dass die Besitzer den Tierkot aufsammeln und ihn in Säcken in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen.
4.- Für den Fall, dass die Tiere den Gästen des Campingplatzes Unannehmlichkeiten bereiten, wird der Aufenthaltsvertrag gekündigt und sie werden aufgefordert, den Campingplatz zu räumen, nachdem ihre Besitzer zuvor gewarnt wurden und die Unannehmlichkeiten weiterhin bestehen.
5.- Haustiere (Tiere) sind nicht im vertraglich vereinbarten Aufenthalt inbegriffen, daher müssen die Eigentümer eine zusätzliche Gebühr zahlen.
6.- Da die Aufnahme von Tieren auf dem Campingplatz freiwillig ist, muss die Aufnahme von Tieren ausdrücklich mit der Campingplatzleitung abgesprochen werden.
7.- Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Campingplatzleitung ist der Zutritt von Tieren nicht gestattet.
8.- Der Preis pro Haustier – ab dem ersten Haustier – richtet sich nach der Preisliste.
9.- Die Nichteinhaltung der in dieser achten Klausel enthaltenen Bestimmungen führt zur Kündigung des Vertrags, ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags, Reduzierung oder Entschädigung zugunsten des Kunden.
Neunte. – Elektrische Anschlüsse und Versorgung.
Der Stromanschluss muss bei der Anmeldung angefragt werden. Der Benutzer muss über ein Anti-Feuchtigkeits-Schlauchkabel (10 A) und einen geerdeten Stecker verfügen.
Der Verbrauch darf in keinem Fall die maximal gewährte Leistung überschreiten.
Die Stromkosten sind nicht in den aktuellen Aufenthaltspreisen enthalten und müssen daher vom Kunden selbst bezahlt werden.
Daher muss der Kunde, der einen Stromanschluss (Licht) auf dem Stellplatz haben möchte, den Stromanschluss am Tag der Anreise beantragen und dem Campingplatz vor Beginn des Aufenthalts eine Kaution von mindestens 3 € pro Person zahlen Tag des vertraglich vereinbarten Aufenthalts. Diese 3 €/Tag entsprechen einer Stromversorgungsbilanz von 6 kW/Tag.
Sobald die vom Kunden gezahlte Kaution aufgebraucht ist, unterbricht der Zähler automatisch die Stromversorgung, sodass der Kunde, wenn er sicherstellen möchte, dass er während seines gesamten Aufenthalts über eine ausreichende Stromversorgung verfügt, einen höheren Betrag pro Tag hinterlegen kann, da dies der Fall ist 3 €/Tag Es handelt sich um einen Mindestbetrag.
Am Ende des Aufenthalts (Tag der Abreise/ des Check-outs ) wird der Betrag, der als Zahlung für den vom Kunden nicht verbrauchten Strom eingezahlt wurde, mit derselben Zahlungsmethode zurückerstattet, mit der die Anzahlung geleistet wurde. Bitte beachten Sie, dass es bei Zahlung per Karte bis zu 7 Werktage nach dem Check-out dauern kann, bis die Bank die Rückerstattung vornimmt .
Der Kunde wird jedoch darüber informiert, dass im Falle der Nichtzahlung einer anderen vom Kunden vertraglich vereinbarten oder in Anspruch genommenen Dienstleistung, Lieferung und/oder Zusatzleistung der für nicht verbrauchte Stromlieferungen eingezahlte Betrag nicht zurückerstattet wird und als Zahlungsmittel für die Begleichung des Betrags dient Die ausstehende Schuld wird in Höhe des erreichten Betrags abbezahlt, wobei der Kunde für den Rest als Schuldner verbleibt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, seinen eigenen Stromverbrauch während seines Aufenthalts so oft wie nötig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Zähler seine Stromversorgung nicht aufgrund einer unzureichenden Anzahlung unterbricht.
Ebenso ist der Kunde für den Zustand des Zählers und für die Erhöhung und Senkung der Stromdifferenz (Ein-/Ausschalten des Lichts) während seines Aufenthalts verantwortlich und muss daher alle Kosten und den gesamten Stromverbrauch bezahlen, die während seines Aufenthalts anfallen , auch wenn er an diesem Tag nicht vor Ort gewesen wäre. Ebenso ist der Kunde im Falle einer missbräuchlichen Nutzung verantwortlich und muss die entstandenen Kosten oder den entstandenen Verbrauch bezahlen. Es ist die Pflicht des Kunden, die Differenz zu verringern/das Licht auszuschalten und zu überprüfen, ob dies korrekt durchgeführt wurde, wenn er möchte, dass auf dem Grundstück kein Strom vorhanden ist, und sicherzustellen, dass nach dem Ausschalten/Ausschalten kein Strom verbraucht wird. Trennung.
Der Kunde kann seinen Stromverbrauch überprüfen und die Stromversorgung ein-/ausschalten, indem er nach der Registrierung ( Login ) die Seite app.campingbenisol.com mit derselben E-Mail-Adresse aufruft, mit der er den Aufenthalt auf dem Campingplatz reserviert hat.
Der Campingplatz ist nicht verantwortlich für die Stromversorgung, den Stromverbrauch oder den Zähler während des vertraglich vereinbarten Aufenthalts. Ebenso übernimmt der Campingplatz keine Verantwortung für technische Ausfälle (fehlende Verbindung, Stromausfälle, Stromausfall durch das Vertriebs-/Marketingunternehmen usw.).
Die maximale Stromstärke beträgt auf den Grundstücken 10 A und in den Unterkünften (Module, Bungalows etc.) 16 A.
Zehntel. – Nutzung von Schwimmbädern.
Die Benutzer der Schwimmbäder müssen jederzeit die Anweisungen des Campingplatzpersonals respektieren, um die Einrichtungen optimal nutzen zu können und Unfälle zu vermeiden.
Bestandteil dieser Betriebsordnung sind die jeweils gültige allgemeine Regelung für Schwimmbäder zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie die ggf. von der Campingplatzleitung erlassene Betriebsordnung für die Schwimmbadnutzer.
Das Rauchen ist in den Poolanlagen strengstens VERBOTEN. Die Nichtbeachtung dieser Regel führt daher zum Verweis aus diesem Bereich.
elfte – Vertragsstrafe bei Nichtzahlung.
Im Falle einer Nichtzahlung muss der Kunde dem Campingplatz 30 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung hätte erfolgen sollen, zusätzlich zum vereinbarten Tagessatz die Hälfte dieses Satzes für jeden Tag, an dem er weiterhin nicht zahlt, zahlen, als a Strafe für die Nichtzahlung. Das heißt, der Kunde muss die fällige Gebühr zuzüglich der Hälfte dieser Gebühr bezahlen, bis die Zahlung erfolgt ist.
Handelt es sich bei dem vereinbarten Tarif um einen monatlichen Tarif, muss der Kunde im Falle einer Nichtzahlung nach Ablauf von 30 Tagen seit der eigentlichen Zahlung zusätzlich zum geschuldeten monatlichen Tarif die Hälfte des geltenden Tagessatzes zahlen , für jeden Tag, an dem Sie Ihre Zahlung nicht leisten, und bis Sie mit der Zahlung auf dem Laufenden sind.
Dies gilt für jede Art von Vertrag, auch für das Parken.
Diese Strafe bedeutet weder, dass der Campingplatz die Nichtzahlung oder den Zahlungsverzug akzeptiert, noch begründet sie ein Recht des Kunden, so dass der Kunde stets in der vereinbarten Art und Weise und innerhalb der vereinbarten Frist zahlen muss.
Ebenso führt die Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt ungeachtet der oben genannten Strafe zur Kündigung des Vertrags.
Die bloße Räumung des Campingplatzes oder die Vertragskündigung durch den Campingplatz führt nicht zum Erlöschen der Schuld, so dass der Kunde weiterhin für den genossenen Aufenthalt und/oder die vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die darin vorgesehene Vertragsstrafe schuldet Punkt.
KAPITEL 2.- PARKPLATZ FÜR WOHNWAGEN UND WOHNMOBILE
Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten auch für die Belegung von Stellplätzen , sofern diese nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Kapitels 1 steht. Ebenso gelten die Bestimmungen des Kapitels 1 für den Parkvertrag/das Parken von Fahrzeugen (Pkw, Wohnwagen und Wohnmobile). ), solange es nicht im Widerspruch zu den in diesem Kapitel festgelegten Bestimmungen steht.
Zwölftel. – Nutzung des Stellplatzes für Wohnwagen und Wohnmobile.
1.- Die vorübergehende Besetzung eines Stellplatzes auf dem Stellplatz für Wohnwagen und Wohnmobile erfordert die Unterzeichnung eines spezifischen Mietvertrags und die Zahlung der vom Campingplatz festgelegten spezifischen Tarife, die Monate im Voraus zu zahlen sind.
Der Eigentümer des Fahrzeugs muss die hinterlegten Schlüssel an der Adresse des Campingplatzes abgeben. Mit dieser Lieferung ist die Campingplatzleitung berechtigt, das Fahrzeug bei Bedarf zu bewegen, damit der Campingplatz Wartungsarbeiten (Reinigung, Beschneidung usw.) auf dem Platz oder Gebiet durchführen kann, auf dem sich das Fahrzeug befindet.
Ebenso muss der Fahrzeughalter eine Kopie der aktuellen Versicherung des Fahrzeugs und einen Zahlungsbeleg des Kaufbelegs vorlegen. Außerdem muss eine Kopie der technischen Prüfkarte (ITV) des Fahrzeugs mitgeliefert werden.
Darüber hinaus muss der Fahrzeughalter mindestens einmal im Jahr den Betrieb, die Sicherheit und die Sauberkeit des Fahrzeugs sicherstellen und die entsprechenden regelmäßigen Inspektionen (ITV) bestehen.
Die Zustellung der Unterlagen muss regelmäßig aktualisiert werden, d. h. jedes Mal, wenn die bisherige Dokumentation ihre Gültigkeit verliert oder geändert wurde, muss eine Kopie an die Rezeption des Campingplatzes abgegeben werden.
Wenn die Kunden wünschen, dass das Parken von den Mitarbeitern des Campingplatzes durchgeführt wird, ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
2.- Wenn die Eigentümer der Fahrzeuge diese verkaufen, müssen sie die Campingplatzleitung per Post oder E-Mail benachrichtigen und eine Kopie des Ausweises des neuen Eigentümers sowie des Kaufvertrags und aller dazugehörigen Fahrzeugdokumente beifügen die neue Rechtslage.
3.- Im Falle des Verkaufs des geparkten Fahrzeugs behält sich die Campingplatzleitung stets das Recht vor, einen neuen Vertrag mit dem neuen Eigentümer des Fahrzeugs abzuschließen, oder sie wird alternativ ordnungsgemäß aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden zu entfernen Die maximale Frist beträgt fünfzehn Tage und die Zahlung der ausstehenden Gebühren erfolgt.
Dreizehnte. – Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen.
Der Campingplatz verfügt über die notwendigen Präventivmaßnahmen, um die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge jederzeit zu überwachen. Ebenso ist der Campingplatz gegen Schäden an Türen und Fenstern durch Vandalismus oder versuchten Diebstahl versichert.
Der Campingplatz haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Personen oder Ursachen außerhalb des Campingplatzes verursacht werden, oder für Diebstähle oder Raubüberfälle, die auftreten können. Daher muss der Kunde über eine eigene Versicherung verfügen, die ihn in diesen Fällen abdeckt.
In jedem Fall liegt es in der Verantwortung des Kunden, zu verhindern, dass wertvolle Gegenstände in den Fahrzeugen gefunden werden, und liegt daher nicht in der Verantwortung des Campingplatzes für mögliche Diebstähle oder Raubüberfälle. Der Kunde ist verpflichtet, eine eigene Versicherung abzuschließen, um mögliche Schäden abzudecken, die trotz der vom Campingplatz bereitgestellten Überwachungsmaßnahmen durch Diebstähle in den Fahrzeugen entstehen, die gelegentlich vorkommen.
vierzehnte. – Folgen der Nichtzahlung der Stellplatzgebühren.
Bei Nichtzahlung der Stellplatzgebühren für mehr als 30 Tage wird wie folgt vorgegangen:
- Der Eigentümer wird ausdrücklich aufgefordert, ihn zuverlässig und zuverlässig darüber zu informieren, dass der Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt wird, damit er innerhalb einer Frist von maximal fünfzehn Tagen mit der Entfernung des Fahrzeugs fortfahren und die hierfür ausstehenden Gebühren bezahlen kann , die Vorladungskosten und den Schadensersatz in Höhe des Doppelten des aktuellen Tagessatzes für jeden Tag, an dem das Fahrzeug auf dem Campingplatz verbleibt, sowie die Zahlung des aktuellen Satzes für jeden Tag, an dem das Fahrzeug auf dem Campingplatz verbleibt, ohne vom Eigentümer entfernt zu werden.
- Falls der Eigentümer dies nicht tut, wird das Fahrzeug außerhalb des Parkplatzes auf dem Campingplatz abgestellt, sodass die ursprünglich festgelegten Überwachungsbedingungen nicht aufrechterhalten werden.
- Für den Fall, dass seit der Antragstellung mehr als zwölf Monate vergehen, ohne dass der Eigentümer sein Interesse begründet hat, wird vernünftigerweise davon ausgegangen, dass das Fahrzeug stillgelegt wird, es als städtischer fester Abfall betrachtet und entsprechend den entsprechenden Umweltvorschriften behandelt wird. oder die Möglichkeit, das Fahrzeug zum städtischen Fahrzeugdepot abzuschleppen, liegt im Ermessen des Campingplatzes.
- Die durch die Räumung des Parkplatzes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrzeughalters, der diese als Voraussetzung für die Rückgabe des Fahrzeugs bezahlen oder deren Zahlung garantieren muss.
- Die Kosten, die durch die umweltgerechte Behandlung oder durch das Abschleppen zum städtischen Fahrzeugdepot entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Fahrzeughalters.
- Die Zurücknahme des Fahrzeugs durch den Eigentümer führt nicht zum Erlöschen der Schulden, der Kunde muss die ausstehenden Schulden und die dem Campingplatz entstandenen Kosten begleichen.
- Es gilt auch nicht als Erlöschen der Schuld, wenn der Campingplatz aufgrund der Untätigkeit des Kunden gemäß den Bestimmungen dieser Bestimmung gehandelt hat, so dass der Eigentümer des Fahrzeugs die entsprechende Gebühr und Entschädigung zahlen muss Schäden, bis das Fahrzeug nirgendwo auf dem Campingplatz steht.
Durch diese Maßnahme entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.
KAPITEL 3.- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Fünfzehnter. – Ausdrückliche Unterwerfung unter interne Vorschriften.
Mit der Anmeldung auf dem Campingplatz erklärt sich der Kunde damit einverstanden, diese internen Vorschriften sowie alle von der Campingplatzleitung für deren Ausführung und Einhaltung erlassenen spezifischen Anweisungen zur Kenntnis zu nehmen, ihnen zuzustimmen und sie einzuhalten.
sechzehnter – Nichteinhaltung der in dieser Geschäftsordnung enthaltenen Bestimmungen. Schadensersatz im Falle der Weigerung des Kunden, den Campingplatz zu verlassen.
Die Nichteinhaltung der in dieser Geschäftsordnung enthaltenen Bestimmungen durch den Kunden/Benutzer führt nach Ermessen der Campingplatzleitung zur Kündigung des Vertrags, so dass der Kunde vor dieser Entscheidung den Campingplatz freiwillig und ohne Anspruch darauf verlassen muss auf Rückerstattung, Erstattung oder Herabsetzung von Beträgen oder Gebühren, die bereits gezahlt wurden oder noch gezahlt werden müssen.
Die Kündigung des Vertrages hat für den Kunden keine Entschädigung zur Folge.
Ebenso bleibt der Kunde weiterhin Schuldner für den Aufenthalt und/oder die in Anspruch genommenen Dienstleistungen und muss den Betrag an den Campingplatz zahlen.
Verweigert der Kunde/Nutzer auf mündliche oder schriftliche Aufforderung des Campingplatzes das Verlassen der Anlage aus freien Stücken, hat er zusätzlich zum aktuellen Tagessatz Schadensersatz in Höhe des Doppelten des aktuellen Tagessatzes zu zahlen , für jeden Tag, den Sie auf dem Campingplatz bleiben, bis zu Ihrer vollständigen Räumung.
Diese Entschädigung und die Verpflichtung zur Zahlung des Tagessatzes während Ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz bedeuten weder eine Annahme durch den Campingplatz noch einen Abschluss eines neuen Vertrags oder ein Recht des Kunden, der bei Vertragsbeendigung wegen Verstoßes gegen diese Bestimmungen muss den Campingplatz in Kenntnis der ausstehenden Schulden unverzüglich verlassen.
Die Vertragsauflösung und die Aufgabe des Campingplatzes führen nicht zum Erlöschen der Schuld, so dass der Kunde die entsprechenden Tarife für den Aufenthalt und die genossenen Leistungen bis zur vollständigen Räumung zahlen muss.
siebzehnter. – Aufgabe beweglicher Sachen. Parken Sie an Orten, die nicht dafür vorgesehen sind. Weigerung, den Campingplatz auf Verlangen der Leitung oder am Ende des vertraglich vereinbarten Aufenthalts zu verlassen.
- Zurücklassen von Gegenständen, Gegenständen, Besitztümern, Autos, Wohnwagen oder anderem persönlichen Eigentum. Demontage und Lagerung.
Es ist die Pflicht des Kunden, den Campingplatz nach Beendigung des vertraglich vereinbarten Aufenthalts mit seinem gesamten Hab und Gut zu verlassen und den Stellplatz frei und in demselben Zustand zu hinterlassen, in dem er ihn vorgefunden hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bewegliche Gegenstände in der Anlage zurücklässt und hinterlässt Sobald der vertraglich vereinbarte Aufenthalt beendet ist, wird die Campingplatzleitung mit dem Abbau und der Lagerung beginnen.
Wenn der Kunde den Stellplatz nach Ende seines Aufenthalts nicht verlässt, wird die Campingplatzleitung ebenfalls mit dem Abbau und der Lagerung der Sachen des Kunden beginnen, so dass, während der Kunde sich auf dem Campingplatz aufhält, die Verwaltung des Kunden abgebaut werden muss die beweglichen Sachen des Kunden nach Beendigung des Aufenthalts zurückzugeben, wenn der Kunde dies nicht tut, wenn der Kunde die Annahme seiner Sachen und/oder die Entfernung des Wohnwagens und/oder Fahrzeugs verweigert, wird die Campingplatzverwaltung dies veranlassen Aufbewahrung der Gegenstände und Gegenstände des Kunden sowie die Möglichkeit, das Fahrzeug (Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil) in einem anderen Teil des Campingplatzes außerhalb des bewachten Bereichs abzustellen, um den Stellplatz zur Nutzung freizugeben.
Diese Lagerung erfolgt so weit wie möglich und in Abhängigkeit von den dem Campingplatz zur Verfügung stehenden Mitteln, um die Erhaltung und Erhaltung der Waren zu gewährleisten, und kann in Bereichen ohne Videoüberwachung durchgeführt werden. So kann die Campingplatzleitung die Überführung von Campinggegenständen oder sonstigem beweglichen Eigentum (einschließlich Fahrzeuge, Wohnwagen usw.) an einen neuen Standort außerhalb des Bereichs der bewachten Anlage anordnen, um den Stellplatz frei und betriebsbereit zu hinterlassen verwenden.
In diesem Fall muss der Kunde zusätzlich zu den durch die Demontage verursachten Kosten 10 € für jeden Tag und für jede Ware zahlen, die bis zur vollständigen Entfernung durch den Kunden auf dem Campingplatz gelagert bleibt, mit einem Mindestbetrag für die Gebühr Lagergebühr von 50 €, die vom Kunden zu zahlen ist, wenn der resultierende Betrag unter dieser Grenze liegt.
Der Campingplatz wird die Gegenstände des Kunden für einen Zeitraum von höchstens 30 Kalendertagen aufbewahren. Danach gilt er ohne Rücksprache mit dem Kunden als für alle Zwecke aufgegeben, so dass die Leitung des Campingplatzes den Bestimmungsort angeben wird, der diese Vermögenswerte berücksichtigt .
Aus diesem Grund wird dem Kunden im Voraus eine Anfrage gestellt, in der ihm eine Frist von 15 Tagen zur Entfernung seiner Waren eingeräumt wird. Im Falle einer Inaktivität wird Folgendes durchgeführt: Die Waren werden als fester Siedlungsabfall betrachtet und erhalten das Die Behandlung von Fahrzeugen wie Autos, Motorrädern, Wohnmobilen (oder Wohnwagen) ist nach der geltenden Verordnung zulässig. Sie werden nach Ermessen des Campingplatzes zum städtischen Fahrzeugdepot abgeschleppt.
Sämtliche hierfür anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Antrag, der an die Adresse des Kunden gestellt wird, die im Register des Campingplatzes aufgeführt ist, gilt als gültig und ausreichend, um die oben genannten Maßnahmen durchzuführen, auch wenn der Kunde die Sammlung des Antrags nicht unterzeichnet hat.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts begründen keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Es erfolgt keine Rücksendung der Ware an den Kunden, wenn die Schulden nicht auf dem neuesten Stand sind.
- Parken Sie an Orten, die nicht dafür vorgesehen sind .
Wenn der Kunde sein Fahrzeug außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche abstellt, muss er das Fahrzeug entfernen, sobald es vom Campingplatz verlangt wird, und für jeden Tag, an dem es dort geparkt wurde, den Aufpreis zahlen.
- Verlassen Sie den Campingplatz nicht, wenn der vertraglich vereinbarte Aufenthalt beendet ist oder auf Verlangen der Campingplatzleitung .
Verlässt der Kunde den Campingplatz nach Beendigung des vertraglich vereinbarten Aufenthalts nicht oder verweigert er dies auf mündliche oder schriftliche Aufforderung des Campingplatzes, hat er dem Campingplatz zusätzlich zum aktuellen Tagessatz eine Entschädigung zu zahlen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des aktuellen Tagessatzes bis zum Verlassen des Campingplatzes.
Ebenso kann es je nach Einzelfall vor der zuständigen Behörde angezeigt oder verklagt werden.
Die Zahlung des aktuellen Tagessatzes und der Entschädigung stellt in keinem Fall eine Annahme durch den Campingplatz dar, noch bedeutet sie einen neuen Vertrag oder ein Recht des Kunden.
Achtzehnter. – Nichtzahlung von Gebühren oder einer vertraglich vereinbarten Dienstleistung oder Lieferung.
Die Nichtzahlung der vereinbarten Preise und/oder der vertraglich vereinbarten Lieferungen und/oder Dienstleistungen durch den Kunden führt nach Ermessen des Campingplatzes zur Vertragskündigung und der Kunde muss den Campingplatz unter Begleichung der ausstehenden Schulden freiwillig verlassen.
Verweigert der Kunde das Verlassen des Campingplatzes, hat er bis zum Verlassen des Campingplatzes zusätzlich zum aktuellen Tagessatz Schadensersatz in Höhe des Doppelten des aktuellen Tagessatzes zu zahlen.
Neunzehnter. – Liste der Anhänge.
- ANHANG I: Preisliste für die Entfernung von Möbeln oder Gegenständen.
- ANHANG II: Fälle von Verkauf/Übertragung/Untervermietung/Wechsel des Eigentümers oder Nutzers des Wohnwagens.
- ANHANG III: Kosten für die Beseitigung von Abfällen oder Säcken, die an einem nicht dafür vorgesehenen Ort und/oder außerhalb der entsprechenden Behälter (Container) deponiert werden.
Zwanzigster. – Gerichtskosten und Gerichtskosten.
Für den Fall, dass der Kunde nach dem vertraglich vereinbarten Aufenthalt in der Campinganlage verbleibt, wird er mündlich zur Räumung der Anlage aufgefordert. Sollten Sie dies nicht tun, werden Sie vom Campingplatz zuverlässig zum Verlassen des Campingplatzes aufgefordert.
Die Kosten einer zuverlässigen Anforderung werden auf den Auftraggeber umgelegt und sind vom Auftraggeber zu tragen.
Sollte sich der Kunde trotz der glaubwürdigen Aufforderung weigern, die Anlage zu verlassen, wird der Campingplatz eine entsprechende Beschwerde oder Klage bei der zuständigen Justizbehörde einreichen.
Die Anwalts- und Anwaltskosten sowie alle anderen Kosten, die das Gerichtsverfahren mit sich bringt, gehen zu Lasten des Mandanten.
Einundzwanzigster. – Streitbeilegung.
Im Falle von Streitigkeiten über die Nutzung der Campingeinrichtungen und -dienstleistungen vereinbaren die Parteien unbeschadet der Möglichkeit, sie einem Verbraucherschlichtungsverfahren zu unterwerfen, unter ausdrücklichem Verzicht auf ihre eigene Zuständigkeit, dass in der gerichtlichen Entscheidung die Gerichte von Benidorm ( Alicante) und ihre hierarchischen Vorgesetzten.
In Benidorm, am 29. Dezember 2022.
Die Campingplatzverwaltung
ANHANG I : PREISLISTE FÜR DIE ENTFERNUNG VON MÖBELN ODER GERÄTEN UND KOSTEN FÜR DIE SAMMLUNG VON ABFÄLLEN ODER SÄCKEN, DIE AN NICHT FÜR DEN ZWECK VORGESEHENEN ORTEN ENTLAGEN WERDEN.
Matratzen, Teppiche (ähnlich): 50 € / Stück
Kleingeräte unter 2 kg: 20 €/Stück
(Benachrichtigen Sie uns im Voraus, um eine kostenlose Abholung zu erhalten.)
Großgeräte mit flüssigen Kühlkomponenten: 150 €
Waschmaschinen und Trockner: 50 €
(Benachrichtigen Sie uns im Voraus, um eine kostenlose Abholung zu erhalten.)
Ausrüstung bis 5 kg: 10 € / Stück
Kleinteile zwischen 5 und 25 kg: 25 € / Stück
Artikel ab 25 kg: 75 € / Stück
ANHANG II : FÄLLE DES VERKAUFS/ÜBERTRAGUNG/UNTERVERMIETUNG/WECHSELS DES EIGENTÜMERS ODER NUTZERS DES WOHNWAGENS.
Es ist VERBOTEN, innerhalb des Campingkomplexes zu verkaufen oder legale Geschäfte jeglicher Art zu tätigen. Daher ist der Verkauf/Übertragung/Untervermietung/Besitzer- oder Nutzerwechsel von Wohnwagen innerhalb des Campingplatzes untersagt.
Das begründete Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Inhaber, der bei der Anmeldung zum Campingplatz identifiziert wurde (einschließlich des Fahrzeugs und/oder Wohnwagens, mit dem er angemeldet ist) und dem Campingplatz selbst, also etwaigem Verkauf/Übertragung/Untervermietung/Änderung Der Eigentümer bzw. Nutzer von Wohnwagen, die sich innerhalb der Campingplatzanlage aufhalten und/oder dort einen Aufenthalt vereinbart haben, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Campingplatzleitung, d. h. einer Neuanmeldung an der Rezeption des Campingplatzes mit den Daten des neuen Inhabers , der entsprechenden Dauer (Aufenthaltstage) und mit der Zahlung der aktuellen Tarife .
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen kann die Campingplatzleitung den aktuellen Vertrag mit dem Eigentümer automatisch kündigen. In diesem Fall müssen der Wohnwagen und sein Bewohner den Campingplatz verlassen, sodass der neue Eigentümer/Benutzer des Wohnwagens eine Aktion durchführen muss neuer Check-in gemäß den Angaben im vorherigen Absatz.
In keinem Fall kann der neue Eigentümer die Zahlung der Tarife verlangen, die der vorherige Eigentümer in Anspruch genommen hat, da es sich um die Tarife handelt, die zum Zeitpunkt der Einreise und Registrierung an der Rezeption der Einrichtung gelten.
Der Wechsel des Eigentümers oder Nutzers des Wohnwagens bedeutet in keinem Fall, dass er im Falle der Nichtzahlung nicht mehr schuldet, so dass der Eigentümer, der zum Zeitpunkt des Check-ins erscheint, weiterhin den vertraglich vereinbarten Aufenthalt schuldet, falls er die Zahlung verweigert habe es nicht bezahlt. Nun, der Verkauf, die Übertragung usw. Die Kündigung des Wohnwagens bedeutet nicht, dass der Vertrag ungültig wird, so dass der Camper (ursprünglicher Inhaber, der in den Anmeldedaten aufgeführt ist) seine Verpflichtungen gegenüber dem Campingplatz nicht aufgibt, solange der Campingplatz nicht seine ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt der Eigentümerwechsel.
Alle Kosten, die für die Durchführung eines Rechtsgeschäfts auf dem Campingplatz entstehen, gehen zu Lasten des Eigentümers des Wohnwagens (Verkäufer).
In keinem Fall wird davon ausgegangen, dass der Vertrag, den der vorherige Eigentümer mit dem Campingplatz hatte, auf den neuen Eigentümer des Wohnwagens übertragen wurde. Letzterer (der neue Eigentümer) muss einen neuen Vertrag zum aktuellen Preis abschließen und ein Eintragungsprotokoll mit seinen Identifikationsdaten gemäß den oben genannten Bestimmungen erstellen.
Der Verkauf oder die Weitergabe von Wohnwagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Campingplatzleitung. Falls die Campingplatzleitung den Verkauf eines Wohnwagens genehmigt, wird der Verkauf im Verkaufsbuch aufgeführt, das an der Rezeption ausliegt. Die Kosten für die Abwicklung des Verkaufs entsprechen daher den mit dem Campingplatz vereinbarten Kosten und gehen zu Lasten des Verkäufers. In jedem Fall muss der Verkäufer dem Campingplatz außerdem 15 % des Verkaufspreises des Wohnwagens zahlen und die Echtheit des genannten Preises nachweisen, wobei ein Mindestbetrag von 500 € festgelegt wird, den der Verkäufer dem Campingplatz zu zahlen hat, falls der Betrag nicht erreicht wird Der Betrag, der sich aus der Anwendung dieser 15 % auf den Verkaufspreis ergibt, liegt unter diesem Mindestbetrag von 500 €.
ANHANG III : KOSTEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN ODER Tüten, die an nicht für diesen Zweck vorgesehenen Orten und/oder außerhalb der entsprechenden Behälter abgelegt werden.
Altmetall allgemein: 50 €
Glas, Fenster, Türen etc.: 100 €
Schuttböden, Europaletten , Holz, Gehwege usw.: 200 €
Räder: 300 €
Propan- oder Butanflasche: Wenn Sie sie aufgeben, wird eine Strafe von 500 € erhoben.